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Verfasst am: 30.09.04, 15:08 Titel: Re: Nach Kündigung noch im Dienst
Hans@web.de hat folgendes geschrieben::
Bleibt ein Arbeitsverhältnis bei Kündigungsschutzklage über den Kündigungstermin hinaus bis zur gerichtlichen Entscheidung bestehen?
Jein, zunächst ist die Kündigung eine Erklärung des Arbeitgebers, dass er den Arbeitnehmer nach dem Kündigungstermin nicht mehr beschäftigen möchte.
Die Klage auf Weiterbeschäftigung ist gleichzeitig ein Arbeitsangebot des Arbeitnehmers.
Sofern weiter nichts passiert, bleibt der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsternmin zu Hause. Sollte das Gericht die Kündigung für unwirksam erklären, dann befand sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug und muß den Lohn ab dem Kündigungstermin bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung nachträglich bezahlen.
Verfasst am: 01.10.04, 08:52 Titel: Re: Nach Kündigung noch im Dienst
Oder anders ausgedrückt:
Wird die Klage abgewiesen, war die Kündigung wirksam.
Wird der Klage stattgegeben, war die Kündigung unwirksam, das Arbeitsverhältnis bestand die ganze Zeit weiter und der Arbeitgeber muß die den ganzen Lohn der Verfahrensdauer nachzahlen.
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