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Verfasst am: 09.09.07, 21:55 Titel: Reisegewerbekarte abgelehnt wegen Körperverletzung?
Hallo Leute
Folgende Frage
Person A möchte eine Reisegewerbekarte beantragen.Person A hatte 2005 schon einmal eine Reisegewerbekarte beantragt die aber aufgrund einer Vorstrafe(Geldstrafe wegen Körperverletzung)abgelehnt wurde.Ist A aufgrund einer Körperverletzung im Privatbereich jetzt für immer Geschäftsunfähig oder hat er nach 2 Jahren jetzt eine Chance auf die Reisegewerbekarte.Was meint ihr dazu?
Mfg
Michael
Vielleicht kann jemand anderer da weiterhelfen. In einer juristischen Bibliothek kann man einen Blick in einen Gesetzeskommentar zu der Vorschrift werfen.
Hallo,
das lässt sich leider nicht abstrakt generell beantworten, sondern käme einer Einzelfallberatung gleich, die gegen die Forenregeln verstieße.
Ganz allgemein:
Ja, eine strafgerichtliche Verurteilung wegen einer Körperverletzung kann die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen.
Die Verwertbarkeit einer Verurteilung richtet sich dann nach den Vorschriften des BZRG (§§ 51 ff). Die Dauer der Verwertbarkeit hängt im Regelfall von der angewandten Vorschrift des StGB und dem Strafrahmen ab.
Da es in der GewO keinen Straftatenkatalog (mehr ) gibt, kann da eine pauschale Aussage nicht getroffen werden, bei welcher Straftat per se Unzuverlässigkeit anzunehmen ist (leider). Hängt auch mit davon ab, welche Erlaubnis für welche gewerberechtliche Tätigkeit eteilt werden soll.
Im Normalfall besteht die widerlegbare Vermutung der Unzuverlässigkeit bis zur Tilgung der Strafe aus dem BZR. In atypischen Fällen kann die Zuverlässigkeit bereits früher festgestellt werden.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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