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Man nennt es Verjährung. Die 30 Jahre (§ 197 BGB) beginnen mit Erlaß des Vollstreckungsbescheids, nicht erst mit dessen Zustellung. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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