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Schwerbehindert

 
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sarah2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 10:59    Titel: Schwerbehindert Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin zu 70% Schwerbehindert. Ich habe nun meinen Schwerbehindertenausweis mit 70% und Merkzeichen G zugesandt bekommen. Ich habe gelesen, das ich eine Kilometerpauschale von 3000 Km X 0,30 C bei der Einkommenssteuer absetzen kann.
Kennt sich da jemand aus? Ist vielleicht jemand in der gleichen Situation und setzt diese Km regelmäßig von der Steuer ab?
Habe da noch überhaupt keine Erfahrung.
Sarah2
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Zitat:
Kennt sich da jemand aus?

Ja, zB ich !

Zitat:
Ist vielleicht jemand in der gleichen Situation

Ich nicht.. aber egal !

Was wollen Sie denn wissen !?

Beste Grüße

wolf25
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moukuba
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.08.2007
Beiträge: 50
Wohnort: Rheinland-Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sie könnte 900 € in Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen (Zeile 103 letzte Seite des Mantelbogens).
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whvceltic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Durch die Behinderung bedingte unvermeidbare Fahrtkosten werden, soweit es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt, obwohl eigentlich typische und laufende Kosten vorliegen, nicht als durch den Pauschbetrag abgegolten angesehen. Sie können zusätzlich als außergewöhnliche Belastung (unter Anrechnung der zumutbaren Belastung) geltend gemacht werden

Grundsätzlich sind die als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Fahrtaufwendungen auch bei Benutzung eines Pkw nur in Höhe der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel zu berücksichtigen, es sei denn, es besteht keine zumutbare öffentliche Verkehrsverbindung. Die einzelnen Fahrten sind nachzuweisen. Die Pkw-Kosten für die nachgewiesenen Fahrten sind nur in Höhe des für Dienst- und Geschäftsreisen allgemein anerkannten Pauschsatzes von 0,30 EUR abziehbar.

Geh- und stehbehinderte Steuerpflichtige (GdB von mindestens 80 oder GdB von mindestens 70 und Merkzeichen "G")

Nur die unvermeidbaren behinderungsbedingten Fahrten sind als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Das Finanzamt anerkennt ohne Nachweis pauschal 3.000 km zu einem Kilometersatz von 0,30 EUR. Eine höhere behinderungsbedingte Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, z. B. anhand eines Fahrtenbuchs oder einer Aufstellung der durchgeführten Privatfahrten.



Mit der Pauschale von 3.000 km sind nur die Fahrten, die mit der Behinderung zusammenhängen, abgegolten. Darüber hinaus entstehende Fahrten wegen einer Krankheit, die nicht behinderungsbedingt ist, sind daneben anzuerkennen. Auch Fahrten mit dem Taxi oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind abziehbar. Die Pauschale von 3.000 km ist dann aber um die entsprechende Fahrstrecke zu kürzen


Zuletzt bearbeitet von whvceltic am 10.09.07, 11:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sarah2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das wollte ich wissen. Muss ich noch irgendwelche Nachweise bringen, oder reicht der Eintrag und die Kopie des Ausweises?
Vielen Dank
Sarah2
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
reicht der Eintrag und die Kopie des Ausweises?

Reicht!
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