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Verfasst am: 09.09.07, 22:39 Titel: Abmahnung wegen falscher AGB möglich?
Hallo. Ein Unternehmen bietet u.a. Verbraucher-Domains kostenpflichtig an. Natürlich auf elektronischem Wege. Aber das zweiwöchige Widerrufsrecht erlischt laut Angaben des Unternehmens bei der Bestellung der Domain automatisch nach § 312d (3) Nr. 2. Ist also in Wirklichkeit nicht vorhanden. Laut § 1 BGB-InfoV sollte dann in den AGB ein deutlicher Hinweis darüber stehen. Steht aber nicht.
Kann das Unternehmen deswegen
a) von Wettbewerbern gemäß § 8 i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 (?) UWG
b) von einer Verbraucherzentrale gemäß § 2 (1) UKlaG
abgemahnt werden? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Der BGH hat es nicht abschließend geklärt, tendiert aber in die Richtung, dass ein Widerrufsrecht, dass nach § 312d III Nr. 2 BGB erlischt, sich nicht an die BGB-Info zu halten hat.
Aber der SV ist höchst strittig.
Grüße
KurzDa
P.S. hab dazu schon mal was geschrieben - finds aber grad nicht. _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
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