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Abmahnung wegen falscher AGB möglich?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.09.07, 22:39    Titel: Abmahnung wegen falscher AGB möglich? Antworten mit Zitat

Hallo. Ein Unternehmen bietet u.a. Verbraucher-Domains kostenpflichtig an. Natürlich auf elektronischem Wege. Aber das zweiwöchige Widerrufsrecht erlischt laut Angaben des Unternehmens bei der Bestellung der Domain automatisch nach § 312d (3) Nr. 2. Ist also in Wirklichkeit nicht vorhanden. Laut § 1 BGB-InfoV sollte dann in den AGB ein deutlicher Hinweis darüber stehen. Steht aber nicht.
Kann das Unternehmen deswegen
a) von Wettbewerbern gemäß § 8 i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 (?) UWG
b) von einer Verbraucherzentrale gemäß § 2 (1) UKlaG
abgemahnt werden?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der BGH hat es nicht abschließend geklärt, tendiert aber in die Richtung, dass ein Widerrufsrecht, dass nach § 312d III Nr. 2 BGB erlischt, sich nicht an die BGB-Info zu halten hat.

Aber der SV ist höchst strittig.

Grüße
KurzDa

P.S. hab dazu schon mal was geschrieben - finds aber grad nicht.
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