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Verfasst am: 10.09.07, 16:16 Titel: Wie Gerichtsvollzieher stoppen?
hallo an alle,
ich habe eine frage:
kann die Aktivität eines GV zeitweilig gestoppt bzw aufgehoben werden?
folgender angenommener fall:
ein geichtsurteil wurde ohne rechtliches gehör ( offizielle verhandlung ) gefällt.
Person A erfährt dies durch den GV. A stellt daraufhin Anzeige wg rechtsbeugung ( kein rechtl. gehör) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und bittet beim BVG in Karlsruhe um aufhebung des urteils. Der GV wurde darüber informiert, lässt aber alles seinen gang gehen ( abgabe des EV ).
Wie kann dieser Ablauf gestoppt bzw so lange aufgeschoben werden, bis die angelegenheit geklärt ist? An wen/ welche stelle muß Person A sich wenden?
ich hoffe, jemand kann mir meine frage beantworten.
StA, BVerfG - Respekt, das sind ja gleich die ganz großen Geschütze....
Sinnvoller wäre es sicherlich gewesen, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und zu versuchen, die Situation auf eine für beide Seiten akzeptable Weise zu klären.
Rechtsmittel gegen die Vollstreckung sind mit Sicherheit auch möglich. Genaueres wage ich an dieser Stelle wegen des fehlenden Sachverhaltes nicht zu sagen. Bundesverfassungsgericht und Staatsanwaltschaft sind jedoch ganz sicher nicht die richtigen Ansprechpartner! _________________ Karma statt Punkte!
Zur Klarstellung: auf welche Weise soll denn das rechtliche Gehör verletzt worden sein? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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