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Wie Gerichtsvollzieher stoppen?

 
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diebösemama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 16:16    Titel: Wie Gerichtsvollzieher stoppen? Antworten mit Zitat

hallo an alle,

ich habe eine frage:
kann die Aktivität eines GV zeitweilig gestoppt bzw aufgehoben werden?
folgender angenommener fall:
ein geichtsurteil wurde ohne rechtliches gehör ( offizielle verhandlung ) gefällt.
Person A erfährt dies durch den GV. A stellt daraufhin Anzeige wg rechtsbeugung ( kein rechtl. gehör) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und bittet beim BVG in Karlsruhe um aufhebung des urteils. Der GV wurde darüber informiert, lässt aber alles seinen gang gehen ( abgabe des EV ).
Wie kann dieser Ablauf gestoppt bzw so lange aufgeschoben werden, bis die angelegenheit geklärt ist? An wen/ welche stelle muß Person A sich wenden?

ich hoffe, jemand kann mir meine frage beantworten.

lg

Die mama
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

StA, BVerfG - Respekt, das sind ja gleich die ganz großen Geschütze.... Mit den Augen rollen

Sinnvoller wäre es sicherlich gewesen, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und zu versuchen, die Situation auf eine für beide Seiten akzeptable Weise zu klären.

Rechtsmittel gegen die Vollstreckung sind mit Sicherheit auch möglich. Genaueres wage ich an dieser Stelle wegen des fehlenden Sachverhaltes nicht zu sagen. Bundesverfassungsgericht und Staatsanwaltschaft sind jedoch ganz sicher nicht die richtigen Ansprechpartner!
_________________
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Klarstellung: auf welche Weise soll denn das rechtliche Gehör verletzt worden sein?
_________________
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Elyss
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ein geichtsurteil wurde ohne rechtliches gehör ( offizielle verhandlung ) gefällt.


Versäumnisurteil..., Urteil im schriftlichen Verfahren...

nicht immer muss eine Verhandlung stattfinden (oder vielleicht waren Sie auch nur nicht da?)!

Das hat nichts mit Rechtsbeugung zu tun und wird auch das BVerfG nicht interessieren!

Aber für weitere Auskünfte fehlen ganz einfach Sachverhalts-Details!
_________________
Grüßle

Elyss
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