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Hallo liebe Rechtskundige,
(hätte nie gedacht das ich sowas mal schreiben würde )
Wir sind bald ein e.V., hoffen wir zumindest, und wollen am 20. Oktober 2007 eine Konzertveranstaltung in mit 3 Rock/Metal Gruppen in unserem Ort ausrichten.
Das Konzert wird in einer Halle mit genügend Notausgängen stattfinden,
wir rechnen mit ca. 500 Besucher.
Meine Frage: Müssen wir ausgebildete Sicherheitskräfte (Personenschützer o.Ä.) bereitstellen? Ich bin der Meinung das wirs auch ohne hinbekommen, aber was sagt das Gesetz und wer wird belangt wenn irgendwas passiert?
Würde mich sehr über schnelle Hilfe freuen!
Dank im Voraus _________________ In der Phantasie geht Alles; Ich bin ein toupierter Regenwurm und trinke gerade ein Stück Holz
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.09.07, 14:48 Titel:
Das örtliche Ordnungsamt wird dir diese Frage sicherlich mit Genuss beantworten. (Der Hallenbetreiber hat damit evtl. ja auch schon ein wenig Erfahrung.)
Bei 500 Besuchern werden schon ein paar Auflagen kommen. Ein Rettungswagen vor der Tür dürfte da z.B. auch mit bei sein.
Gruß, Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
Auch vielen Dank, das hilft uns schon mal sehr. Werde euch weiterempfehlen _________________ In der Phantasie geht Alles; Ich bin ein toupierter Regenwurm und trinke gerade ein Stück Holz
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