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Auspruch eines Verweises

 
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skee
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.01.05, 18:21    Titel: Auspruch eines Verweises Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe gehört das Lehrer den Verweis nur aussprechen können wenn sie den "Täter" bei frischer Tat ertappen und nicht später. Ich möchte mal dazu ein Beispiel geben:
Schüler A raucht während der Pause eine Zigarette. Lehrer B kann ihn durch das Fenster aus sehen aber reagiert nicht sondern wartet bis zur nächsten Stunde und bittet den Schüler am nächsten Tag zu Ihm zu kommen. ( Realschule Bayern )

Ist es trotzdem möglich das der Lehrer dem Schüler den Verweis ausspricht?
Wenn der Lehrer alleine die Tat sah, wie stehen die Chancen von einem Schüler die Tat abzustreiten?


...Fragen über Fragen... danke schonmal für eure Hilfe!
mfg Skeesiks
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.01.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wüsste nicht, dass es eine solche "in flagranti"-Regelung gibt. Winken

Wenn der Lehrer das gesehen hat, wird diesem wohl eher gelaubt werden als dem Schüler allein, traurig aber wahr.
Abstreiten sollte er(aus moralischen Gründen) sowieso nur, wenn dem nicht so gewesen sein sollte. Einsicht ist immer besser.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 06:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich weiß nicht, wo Sie das herhaben könnten, aber eine solche Regelung gibt es nicht. Theoretisch kann der Verweis sogar noch bis zu einem Jahr nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens des Schülers ausgesprochen werden.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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