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Sachverhalt:
- Bundesland Brandenburg
- saisonal genutztes Wochenendgrundstück mit Brunnenwasserversorgung und Schmutzwassergrube, welche regelmässig geleert wird
- Brunnenwasser wird neben häuslichen Verbrauch auch für den Garten zum Sprengen genutzt
Die zuständige Verwaltung fordert den Einbau und behördliche Abnahme eines Wasserzählers für den Brunnen zur Erfassung des anfallenden Schmutzwassers. Grundlage dafür ist eine Gebührensatzung vom 01.01.2003. Bisher erfolgte die Schmutzwasserentsorgung über einen Tankwagen mit eingebautem Zähler (seit 1989). Neben den Entsorgungskosten wird auch eine monatliche Gebühr eingezogen.
Frage:
Sind solche Forderungen rechtens und welche Möglichkeiten des Widerspruchs bestehen?
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