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Verfasst am: 11.09.07, 16:20 Titel: Gebührenvereinbarung mit Kfz-Haftpflichtversicherer
Moinsen die Damen und Herren Kollegen,
was meint ihr denn zu nem Angebot eines Kfz-Haftpflichtversicherers auf Basis eines Pauschbetrages in Höhe einer 1,5 Gebühr (für näher definierte "einfache" Fälle) bzw. 1,75 bis 2,25 (je nach Anzahl d. Beteiligten und Schäden) aus dem Gesamterledigungswert?
VKU mache ich schon sehr lange nicht mehr, und das DAV-Abkommen gilt ja auch nicht mehr. Aber wenn ich mir die Gebührensätze so anschaue:
1,3 ist normal für eine durchschnittliche Sache. Wenn 1,5 gezahlt werden soll - von vornherein - ja mei, warum nicht? 2,25 liegt auch nur 0,25 unter der Höchstgebühr. Dies ist wohl zu verkraften.
Bei mehreren Mandanten bekommen Sie - für einfache Fälle - mindestens 1,6 Gebühren. Wenn hier mindestens 1,75 gezahlt werden sollen - kann ich auch hier nur sagen: warum nicht.
Allerdings verschenkt ja wohl keine Versicherung Geld. Wo also ist hier der Haken?! Und wie sollen die Fälle vergütet werden, die nicht "einfach" sind? _________________ Karma statt Punkte!
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