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Problem bei Bestellung einer DSL-Leitung

 
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route
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Anmeldungsdatum: 12.05.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 10:33    Titel: Problem bei Bestellung einer DSL-Leitung Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Kunde K möchte bei einem Anbieter A eine DSL-Leitung haben. K betsellt die Leitung und A sagt telefonisch zu, zu einem Termin die Leitung freizuschalten.

Aber leider hat A ihr (Bestell)System nicht im Griff, mit der Folge, daß die Bestellung mit einem internen Fehler automatisch und im Stillschweigen verworfen wird. K fragt regelmäßig nach wo das Problem ist, aber im Callcenter von A hat niemand die Interesse das Problem zu lokalisieren. Stattdessen wird die Bestellung stupide neu eingegeben, bis auch diese automatisch verworfen wird. K wird bei jeder erneuten Bestellung immer zu einem späteren Termin vertröstet, ohne es etwas passiert.

Inzwischen hat K notgedrungen einen UMTS-Datenvertrag bei seinem Handy-Anbieter bestellt damit er überhaupt online gehen kann - wodurch ihm Kosten auf Dauer entsteht.

Nun, der K will die Leitung schnell wie möglich gelegt haben und die Kosten für die UMTS-Leitung erstattet haben, hat er aber rechtliche Ansprüche darauf, wenn überhaupt? Oder sitzt der A am größeren Hebel?
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kann denn A beweisen, dass ein DSL-Vertrag zustande kam?

Grüße
KurzDa
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Jura ist wie Mathematik -
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route
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Anmeldungsdatum: 12.05.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

A hat die Verfügbarkeit geprüft und die Bestellung angenommen, oder was willst Du wissen? Daß eine frühere Bestellung fehlgeschlagen ist, steht wohl im System - nur will niemand bei A die Sache Nachgehen.

Aber die Bestellung wird intern entsorgt noch bevor eine schriftliche Bestätigung von A verschickt wird - somit hat K auch nichts schriftliches.
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ich meinte K Verlegen

Wenn K nichts Schriftliches hat und nicht anderweitig beweisen kann, dass ein Vertrag zustande kam, dann kann er weder die Leistung verlangen oder im Falle der Nichtleistung ev. Schadenersatz verlangen, da A sich immer wieder damit rausredet: Wo ist unser Vertrag?!

Grüße
KurzDa
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route
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Anmeldungsdatum: 12.05.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 04:50    Titel: Antworten mit Zitat

Also 3 Tage und etliche Telefonate später scheint der Anbieter, zufällig kurz T abkürzt :-P, wirklich darauf angelegt zu haben, und will scheinbar warum auch immer die Sache für den Kunden so schwer wie möglich machen.

Jetzt nach Wochen der Untätigkeit verlangt der Anbieter auf einmal von Kunde, daß er
* Antrag auf Bankeinzug einreichen soll
* Antrag auf Aufhebung der Rufnummerunterdrückung einreichen soll
* Antrag auf online-Rechnung anstatt Papier-Rechnung einreichen soll

Das alles natürlich nur schriftlich, am Telefon könne man gar nichts machen. Erst wenn dies alles irgendwann abgearbeitet wurde, "werde man schauen" was mit der DSL-Bestellung passieren wird.

Warum eine Papierrechnung eine DSL-Leitung blockieren soll hat der Kunde bis heute nicht verstanden, der Mitarbeiter der örtlichen Anbieter-Filiale auch nicht.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 04:56    Titel: Antworten mit Zitat

route hat folgendes geschrieben::
Warum eine Papierrechnung eine DSL-Leitung blockieren soll hat der Kunde bis heute nicht verstanden, der Mitarbeiter der örtlichen Anbieter-Filiale auch nicht.

Gefangen in Geschäftsprozessen ...
Wahrscheinlich gehört eine Papierrechnung nicht zum gewählten Produkt/Tarif?
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route
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Anmeldungsdatum: 12.05.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 15.09.07, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Bisherige Hotlineauskünfte haben explzit gesagt, daß Papierrechnung gegen Aufpreis buchbar ist - aber das scheint die Sache mitzublockieren.

BTW, ursprünglich sollte der Kunde die Leitung bereits Ende August bekommen. Aktuelle Vorhersage des Anbieters lautet "frühestens 1. Oktober, nach hinten offen". Und da immer noch keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt, kann man scheinbar auch nichts dagegen machen *KOTZ*

Ob man mit der Sache an die Verbraucherzentrale wenden sollte? Oder können die auch nicht mehr machen als Telefonseelsorge zu spielen...
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