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Eigenes Gewinnspiel?

 
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Ammy3d
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 20:18    Titel: Eigenes Gewinnspiel? Antworten mit Zitat

Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Kann ich theoretisch einfach ein eigenes Gewinnspiel online stellen? Also man nehme an ich hätte 8 Schachteln auf der Homepage anzubieten. In einer Schachtel sind 5 Euro, die anderen Schachteln sind leer. Jeder interessierte Besucher zahlt mir 1nen Euro und kann sich eine der 8 bzw der übrigen Schachteln aussuchen. Der Gewinner bekommt natürlich die 5 Euro. So würde ich in diesem unprofitablem Beispiel also im Idealfall 3 Euro plus machen. Kann ich so etwas theoretisch machen oder muss ich mich dafür irgendwo anmelden und evtl für den eigenen Gewinn sogar Steuern bezahlen? Ich bedanke mich für jede Antwort im voraus!! Gruß
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht klären wir erst mal den Unterschied zwischen einem Gewinnspiel und dem Glücksspiel. Winken
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Ammy3d
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.09.07, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja sie haben recht..Das ist ein Glücksspiel Smilie Nun wie sieht es damit aus? Das müsste ja dann so ähnlich wie bei einem Casinoinhaber sein, oder? Wobei ich jetzt nicht ganz genau weiß wie es da abläuft. Danke
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ammy3d hat folgendes geschrieben::
Jeder interessierte Besucher zahlt mir 1nen Euro und kann sich eine der 8 bzw der übrigen Schachteln aussuchen. Der Gewinner bekommt natürlich die 5 Euro.

Ja ... Das ist ein Glücksspiel Smilie


Kein Glücksspiel soll es sein, eine Seite mit der Frage online zu stellen:

"In einer von zwei mit '345' und '907' nummerierten Schachteln sind 5000 Euro, und zwar in der Schachtel mit der höheren Zahl. Wenn Sie wissen, welche der beiden Zahlen '345' und '907' die höhere ist, dann ...

... schicken Sie mir einen Briefumschlag mit der Lösung und einem Euro darin, oder

... schnell rein in die Leitung und die Nummer 0137-... anrufen! ( 1 Euro pro Anruf ) "

Zitat:
Nun wie sieht es damit aus?
Die öffentliche Veranstaltung von Glücksspielen ist strafbar, § 284 StGB, wenn keine behördliche Glückspielerlaubnis erteilt wurde.

mbG
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"In einer von zwei mit '345' und '907' nummerierten Schachteln sind 5000 Euro, und zwar in der Schachtel mit der höheren Zahl. Wenn Sie wissen, welche der beiden Zahlen '345' und '907' die höhere ist, dann ...

... schicken Sie mir einen Briefumschlag mit der Lösung und einem Euro darin, oder

... schnell rein in die Leitung und die Nummer 0137-... anrufen! ( 1 Euro pro Anruf ) "

Das ist kein Glücksspiel, denn der Anrufer/Briefeschreiber kann NUR verlieren Winken
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Ammy3d
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.09.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm ok. Ist es schwer eine solche Erlaubnis zu bekommen. Wo beantrage ich sowas und zählt das ganze dann sozusagen als "zweiter Beruf"? Das würde ja dann die Lohnsteuerklasse um einiges erhöhen!?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wer Andere mit einem "unerlaubten Glücksspiel" abzocken will, der frage lieber einen Anwalt. Winken

In jedem Fall beachte er aber unsere Forenregeln - siehe Link unten.
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