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Hallo,
ich bin Mitglied in einem e.V. Verein. Bei uns stehen jetzt Neuwahlen an und unser Vorstand der schon seit Jahren immer wieder gewählt wurde hat Angst das er es dieses Jahr nicht schafft. Deshalb werden alle Mitglieder, die nie auf den Jahreshauptversammlungen erschienen sind angeschrieben und aufgefordert ihre Stimmen an andere Personen zu übertragen!
In unserer Satzung steht folgendes:
Die ordentliche Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussfassung über Satzungsänderung
oder Auflösung des Vereins ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Mitglieder erforderlich.
Ist eine Stimmübertragung überhaupt Rechtes? _________________ Gruß Ben
Wenn die Stmmenübertragung nicht explizit in der Satzung zugelassen ist, dann ist sie auch nicht möglich. Eine Wahl mit übertragenen Stimmen wäre somit ungültig. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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