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Eine Frau hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 24.09.2004. Unabhängig davon kam es dazu, dass im Rahmen einer Schwangerschaft nun zum 25.09.2004 offiziell der Mutterschutz einsetzt. Die Frau ist nun weder in einem Arbeitsverhältnis noch kann sie sich als arbeitslos melden. Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht in diesem Falle nach Aussage der Krankenkasse nicht.
Ist das richtig? Was kann man tun, damit Mutterschutz besteht?
Eigentlich gar nichts, ausser den Arbeitgeber bitten das arbeitsverhältnis zu verlängern...............was dieser wohl aus kostengründen kaum tun wird.
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