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Scheidung/Aufenthaltserlaubnis

 
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Olga5
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 14:42    Titel: Scheidung/Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Guten Tag,

meine Situation ist folgende: Ich, Nicht-EU-Bürgerin, bin seit 3,5 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Im Sommer 2004 wurde meine Aufenthaltserlaubnis auf 5 Jahre verlängert. Ich habe vor kurzem eine 3jährige Ausbildung aufgenommen, mit einer netto Vergütung von knapp 400 euro. Es sieht leider so aus, dass es bald zu einer Scheidung kommen wird. Und nun meine Fragen an unsere verehrten Moderatoren und alle fachkundigen Leute:
1. Wird mir meine 5jährige Aufenthaltserlaubnis nach der Scheidung nicht entzogen?
2. Kann ich davon ausgehen, dass ich in 5 Jahren mein Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht verlieren werde?

Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Olga
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 15:47    Titel: Re: Scheidung/Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo,

da ich davon ausgehe, daß Sie mehr als zwei Jahre mit Ihrem Ehemann zusammengelebt haben, werden Sie die Aufenthaltserlaubnis behalten.

Eigentlich hätte diese bereits nach drei Jahren Ehezeit in eine unbefristete verlängert werden müssen, wenn nicht besondere Gründe dagegen gesprochen haben.

Im übrigen steht Ihnen, sofern Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, grundsätzlich nach fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis die unbefristete AE zu.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Olga5
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 16:14    Titel: Re: Scheidung/Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich herzlich für Ihre schnelle Antwort, Herr Nobert.

Und wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert wird (man kann nie wissen, was auf einen zukommt) wird die AE immer wieder von Behörde um ein paar Jahre verlängert werden, bis man schließlich die Voraussetzungen für eine unbefristete AE erfüllt und diese bekommt? Sehe ich das recht?
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 06:42    Titel: Re: Scheidung/Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo,

lediglich der Bezug von Sozialhilfe könnte Probleme bereiten, weil diese einen sog. Regelversagungsgrund und einen Ausweisungsgrund darstellt.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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