Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich suche einen Anwalt mit Zulassung an einem LG in einer Metropole in NRW.
Der Fall:
In 200X habe ich mein Unternehmen A GmbH, deren GF ich war, an eine Firma B GmbH verkauft. Bei B bin ich Gesellschafter und war dort einige Monate angestellt. Mit verkauft habe ich 2 Darlehnsverträge über insgesamt ca. 30.000 Euro.
Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Firma B es unterlassen, mich als einzigen GF des verkauften Unternehmens A beim Handelsregister am zuständigen AG abzumelden. Dies hatte zur Folge, dass ich vom Finanzamt für Steuerschulden der A GmbH via Haftungsbescheid in Anspruch genommen werde. Alle Kundenverträge und damit alle laufenden Einnahmen der A GmbH waren unmittelbar nach dem Besitzübergang auf die B GmbH übergegangen, indem den Kunden die Übernahme mitgeteilt wurde und sie ihre Rechnungen ab sofort von der B GmbH erhielten (und bezahlten). Die Gläubiger der A jedoch wurden z.T. „im Regen stehen gelassen“. Schätzungsbescheiden des FA wurde nicht widersprochen.
Da ich als Angestellter von B mehrere Monate keinen Lohn erhielt, habe ich mir einen neuen Job gesucht. Meine Anteile an B halte ich nach wie vor.
Inzwischen haben die Geschäftsführer der B GmbH eine Firma C GmbH gegründet und ich kann nachweisen, dass Sie nach und nach sämtliche Kunden den B GmbH inzwischen über die C GmbH bedienen. Hiervon habe ich nur durch eigene Ermittlungen erfahren und wurde als Gesellschafter und Gläubiger nicht in Kenntnis gesetzt. Die Fa. A GmbH wurde inzwischen von Amts wegen gelöscht.
Nachdem ich so keine Chancen auf Rückzahlung meiner Darlehn, die ich dereinst der A GmbH gewährt hatte, mehr sehe, wollte ich wenigstens meine Ansprüche auf Gehalt von der B GmbH sichern und habe (auch um die Verjährung zu unterbrechen) einen Mahnbescheid über rd. 45000,- Euro erlassen. Diesem wurde (erwartungsgemäß) ohne Begründung in der Gänze widersprochen.
Um den Gesellschaftern im Anschluss an ein Strafverfahren, dass die Verschiebung der Gewinne von B nach C würdigen soll, auf dem Wege des Schadenersatzes persönlich ans Portemonai zu gelangen muss ich meine Forderung gegen die B GmbH titulieren. Der Titel wird absehbar nicht vollstreckbar sein, weil die Gewinnverschiebung nur den einen Sinn hat, für die B GmbH ohne Schaden für die Geschäftsführer, die bei B und C identisch sind, Konkurs anmelden zu können . Aus diesem Grund möchte ich den entsprechenden Prozess, dessen Kosten ich absehbar alleine werde tragen müssen, nicht zu den üblichen Konditionen, die sich an einem Streitwert von 45.000,- € messen würden, führen. Absehbar ist nämlich auch, dass sich das pfändbare Vermögen der Geschäftsführer in Grenzen hält.
Über das, was ich von diesen jedoch noch erwarten kann, möchte ich hingegen aus der Position verhandeln, die sich für mich als Eigentümer eines Titels von 45.000,- € ergibt.
Welche Möglichkeiten habe ich, diesen notwendigen, aber aussichtslosen Prozess kostengünstig zu führen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 31.01.05, 12:55 Titel:
Da ein RA nicht unter den gesetzlichen Gebühren tätig werden darf, wäre die Frage, ob sich der Fall vielleicht für einen gewerblichen Prozeßfinanzierer eignet?
Davon gibt es ja so einige (die prüfen natürlich die Erfolgsaussichten und kassieren einen Anteil vom "Gewinn"). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Da ein RA nicht unter den gesetzlichen Gebühren tätig werden darf, wäre die Frage, ob sich der Fall vielleicht für einen gewerblichen Prozeßfinanzierer eignet?
Davon gibt es ja so einige (die prüfen natürlich die Erfolgsaussichten und kassieren einen Anteil vom "Gewinn").
Ich habe mal 2 von diesen Anbietern angerufen: Unter 50.000 Euro Streitwert krümmen die keinen Finger. Ausserdem wollen Sie EINEN Prozess führen und nicht (wie das bei mir wohl erforderlich wäre) 2, denn die Bonität der B GmbH ist "0" und erst der Prozess gegen die Geschäftsführer würde ggf. einen pfändbaren Titel bringen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.