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Sorry..ich hab kA, wo ich das sonst posten soll...nur ne kurze Frage:
Muss ein Anwaltsschreiben vom jeweiligen Anwalt unterschrieben sein? Angenommen man hat ein Schreiben bekommen, in dem auf eine Androhung einer Klage reagiert wird, und als Unterschrift ist nur ein " gez. *anwaltsname* " - Stempel. Wäre sowas üblich? Es könnten nämlich anhand der Formulierungen Zweifel an der Echtheit des Schreibens liegen, welche durch die "Stempel-Unterschrift" erhärtet werden könnten.
Sorry..ich hab kA, wo ich das sonst posten soll...
Im Anwaltsrecht? Verschiebibert.
Slug hat folgendes geschrieben::
Es könnten nämlich anhand der Formulierungen Zweifel an der Echtheit des Schreibens liegen, welche durch die "Stempel-Unterschrift" erhärtet werden könnten.
Mal ganz pragmatisch: wenn sich jemand die Mühe machte, einen kompletten Anwaltsbriefbogen zu erstellen bzw. zu fälschen, wie wahrscheinlich wäre es, daß er dann einen Stempel kauft, statt auch noch die Unterschrift zu fälschen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
EInfach mal in den gelben Seiten schauen, obs den Anwalt gibt, die Adresse mit der auf dem Briefbogen vergleichen und ggfls. dort mal kurz anrufen und nachfragen.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Entschuldigung...angenommen, die Person, um die es da geht, arbeitet bei diesem Anwalt und hätte also ganz leicht die Möglichkeit, so ein Schreiben zu erstellen mit dem Stempel eben. Und daher wollte ich eben wissen, ob sowas unterschrieben sein muss, oder nicht.
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