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recht.de :: Thema anzeigen - Mahnung wegen falschem Betreff in der Überweisung (Klarname)
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Mahnung wegen falschem Betreff in der Überweisung (Klarname)

 
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djleggins
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 16:23    Titel: Mahnung wegen falschem Betreff in der Überweisung (Klarname) Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hatte eine Überweisung an >klarname gelöscht by EX<innerhalb des Zahlungsziels getätigt, jedoch den falchen Verwendungszweck angeben (>klarziffer gelöscht by EX<statt >klarziffer gelöscht by EX<). Die Überweisung kam zurück, ohne dass ich es bemerkte.

Jetzt kamen schon zwei Mahnungen von >klarname gelöscht by EX<(Telfondienstleister). Ist das rechtens? Die Zahlung war ja fristgemäß mit richtigem Empfänger, richtiger Kontonr, richtiger BLZ da. Also ist es ja nur eine interne Sache der Zuordnung gewesen. Normalerweise kommen doch solche Überweisungen in einen Pool und werden dann von Hand zu geordnet.

Liebe Grüsse!
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deathwalker81
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

Bitte den Beitrag erst mal den Forenregeln entsprechend anpassen (z.B. die Klarnamen)...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.09.07, 16:53    Titel: Re: Mahnung wegen falschem Betreff in der Überweisung (Klarn Antworten mit Zitat

djleggins hat folgendes geschrieben::
Also ist es ja nur eine interne Sache der Zuordnung gewesen. Normalerweise kommen doch solche Überweisungen in einen Pool und werden dann von Hand zu geordnet.
Woher auch immer Sie zu wissen glauben, was 'normalerweise' mit Überweisungen mit falschem Verwendungszweck passiert: bei dem von Ihnen genutzten Anbieter scheint das nicht normal zu sein. Das könnte u.a. daran liegen, daß die Zuordnung von Hand zusätzliche Kosten verursacht, die der Anbieter sicher nicht tragen bzw. auf die Gesamtzahl seiner Kunden abwälzen will. Also sind die Mahnungen selbstverständlich rechtens, wobei ich mich schon frage, warum man nicht gleich auf die erste Mahnung reagiert.
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