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Über den Tisch gezogen ? Vertragsverhälnis ja oder nein ?

 
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Conny56
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Westerwald

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 09:47    Titel: Über den Tisch gezogen ? Vertragsverhälnis ja oder nein ? Antworten mit Zitat

Eine Firma der Finanzdienstleistung bewirbt auf s.g Unternehmensvorstellungen mit kostenlosem Geschäftsessen regelmäßig neue Kunden und Mitarbeiter. Es wird innerhalb dieser UV die regelmäßig Aussage getroffen, dass man Mitarbeiter dieser Firma werden kann oder einfach nur als Freund des Hauses selber Gäste zu den jeweiligen UV mit kostenlosem Geschäftsessen einladen kann und für jeden mitgebrachten Gast, der Kunde wird, 400,00 Euro Provision erhält. Das Unternehmen habe mit dieser Methode eine Erfolgsquote von 80 %.
Man müsse lediglich, wenn man sich zur Zusammenarbeit entschieden hat, irgendwann einmal 99,00 Euro in die Kaffeekasse der bestehenden Mitarbeiter einbezahlen.

Die 99,00 Euro wurden bezahlt, über einen Zeitraum von ca. 5 Monaten um 100 Gäste dem Unternehmen zugeführt. Außerdem wurden diese Gäste nach Vorgabe des Unternehmens persönlich betreut, es entstanden Kosten pro Woche von 60 km Fahrt sowie 3 Stunden Zeiteinsatz. Die Firma verweigerte trotz mehrerer Aufforderungen Abrechnung der zugeführten Kunden.

Die Frage die sich mir in diesem Zusammenhang stellt ist, liegt ein Vertragsverhältnis vor, wenn die geforderten 99,00 Euro quittiert bezahlt wurden und wenn man die Aussage zu den 400,00 Euro über eine Kopie der zu den regelmäßigen UV eingesetzten Power Point Präsentation besitzt, die das Angebot Gastgeber mit 400,00 Euro/Kunde belegt ?
Es gibt neben diesen beiden Fakten außerdem noch etliche ehemalige Mitarbeiter sowie Kunden dieses Unternehmens, die die getroffenen Aussagen bestätigen können.

Lohnt es sich Klage einzureichen oder ist absehbar, dass man sich eine blutige Nase vor Gericht holt, weil es kein Vertragsverhältnis oder sonstiges Verhältnis gibt und keine Ansprüche auf Provision bestehen ?

Danke der vielen Antworten im voraus.
_________________
Zieh erst die Schuhe aus, wenn Du am Wasser stehst.
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wie immer bei mündlichen Absprachen, wird es schwierig sein, den Anspruch zu beweisen. Bei der ausstehenden Summe würde ich mich allerdings genau anwaltlich beraten lassen.

Grüße
KurzDa
_________________
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