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Ich weiss jetzt nicht genau was du meinst. Es gibt in dem Sinne eigentlich keine Einkommensgrenze, es kommt darauf an ob man eine Tätigkeit hauptberuflich macht. Ist der "Freiberufler" denn im Moment familienversichert oder wie?
- Familienversichert. Die Krankenkasse erhält jährlich einen Teil des Steuerbescheids und prüft.
- Angenommen dieses Jahr steigen die Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit wieder. Die Tätigkeit als solche ist aber nur sehr kurz z.B. insgesamt 10 Kurstage. Hauptsächlich Kindererziehung, der Ehepartner arbeitet Vollzeit.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 19.09.07, 10:00 Titel:
Hallo,
die Kasse wird das nach § 10 (1) 5. SGB V prüfen.
Die dort geannnte Grenze beträgt 350 Oiro monatlich.
Wir allerdings die Tätigkeit nur in einzelnen Monaten ausgeübt, zählt mW der Durchschnitt des Einkommens in den ausgeübten Monaten, also nicht aufs Jahr verteilt. _________________ chatterhand
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