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Verfasst am: 18.09.07, 15:20 Titel: Abschrift eines Schreibens
Hallo!!!
Wieder eine Frage, diesmal vielleicht etwas klarer formuliert :
Also, Ich würde gerne wissen, ob es üblich ist, dass ein Anwalt der Gegenseite sofort 2 Schreiben schickt? Also einmal das Original und dann eine Abschrift, die dann an den Mandanten der Gegenseite weitergeleitet wird. Ich persönlich kenne es nämlich nur so, dass man ein Original schickt und die Gegenseite dann selbst eine Abschrift anfertigen muss, und dem Mandanten weiterleitet.
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