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Schwerbehindertenrente

 
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DaveKing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 17:48    Titel: Schwerbehindertenrente Antworten mit Zitat

Hab letztens eine komische Geschichte gehört.

Ein Azubi hat einen Arm verloren und bekam deshalb, unter der Auflage eine Ausbildung zu absolvieren, Schwerbehindertenrente von 1500€ pro Monat ohne jemals gearbeitet zu haben. Wie kann das sein?

Könnte mir jemand erklären wie man überhaupt diese Rente bekommen kann? Ist es altersabhängig und auf was kommt es noch so an?

Interessiert mich mal.

Fasst das jetzt nicht falsch auf ich denke nicht ernsthaft darüber nach. Die Geschichte klingt nur unglaubwürdig.
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Zentraldenker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.08.2006
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin mir zwar nicht 100% sicher, aber soweit ich weiss, gilt dies:

Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch (Grad der Behinderung mindestens 50%) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Alternativ zum Grad der Behinderung von mindestens 50% genügt bei Versicherten, die vor dem 01.01.1951 geboren sind auch das Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht

Der beschriebene Fall klingt also in der Tat nicht glaubwürdig.
Soweit mir bekannt, ist die Schwerbehindertenrente quasi die Altersrente für Schwerbehinderte (da Erwerbsunfähigkeitsrenten normalerweise nur bis zur Altersgrenze gewährt werden). Aber wie gesagt, 100% bin ich da nicht sicher
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ratte1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zahlung einer Schwerbehindertenrente an eine Person, die bisher nicht gearbeitet hat, kann ich auch nicht nachvollziehen.

Hatte der Auzbi vielleicht einen Arbeitsunfall/Schulunfall und die Rente wird vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger gezahlt?
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DaveKing
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 18.09.07, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

ratte1 hat folgendes geschrieben::


Hatte der Auzbi vielleicht einen Arbeitsunfall/Schulunfall und die Rente wird vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger gezahlt?


weiß nicht genau..das klingt aber am warscheinlichsten.
wäre ja wie nen lotto-gewinn wenn man mit nem behindertenausweis gleich rente bekommen würde. Smilie
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 19.09.07, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte auch eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Voraussetzung wäre hierfür entweder ein Arbeitsunfall (§ 53 Abs. 1 SGB VI) oder er war schon mindestens 12 Monate Azubi, als er seinen Arm verlor (Abs. 2 a.a.O.). In beiden Fällen dürfte die Rente aber keine 1.500,- € betragen. Zusammen mit 'ner Unfallrente könnte es aber passen.

Zitat:
wäre ja wie nen lotto-gewinn wenn man mit nem behindertenausweis gleich rente bekommen würde.

Schwerbehinderung allein reicht dafür nicht. Und jetzt weiß ich auch, warum ich von Lotto nichts halte. Ein Arm als Einsatz wäre mir zu hoch.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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