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A hat eine Sprachreise bei einem Sprachreisenunternehmen gebucht, samt Flughafentransfer, der von der Sprachschule durchgeführt werden soll.
Dieser Flughafentransfer wurde A in der Buchungsbestätigung mit 0,- Euro aufgeführt.
In der Rechnung steht der Flughafentransfer dann gar nicht mehr aufgeführt.
A kommt am Zielflughafen an - und wird nicht abgeholt. Also nimmt A sich ein Taxi um zur Unterkunft zu fahren.
A stellt die Taxirechnung von 90,- Euro dem deutschen Sprachreisenbüro in Rechnung.
Das Sprachreisenbüro sagt A, es zahle den Transfer nicht, da dieser nicht in der Rechnung aufgeführt wurde.
Und aufgrund technischer Gegebenheiten wäre es nämlich so, dass manche Positionen, die von der Sprachschule nicht angeboten werden, mit 0,- Euro in der Bestätigung aufgeführt werden.
(Also offensichtlich werden die Preise der verschiedenen Schulen in eine Tabelle eingetragen, die eine Schule nimmt dann quasi 30,- Euro, die andere 50,- oder was auch immer, und die Schule, die es nicht anbietet wird mit 0,- eingetragen, weil man keinen Strich oder dergleichen in die Tabelle einfügen kann sondern nur Zahlen.)
Die Erklärung ist zwar logisch, aber das heißt doch dennoch, dass A davon ausgehen konnte, einen kostenlosen Transfer zu bekommen, und A nun die entstandenen Taxikosten zurückerstattet bekommen muss?!
Ausschlaggebend in dieser Frage wäre die Buchungsgrundlage - Katalog, Ausschreibung - und der genaue Wortlaut in der Buchungsbestätigung.
Steht im Katalog nicht drinnen, dass der Transfer inkludiert ist und steht auf der Buchungsbestätigung null beim Betrag und wird im sonstigen Text zwar Dauer und Inhalt des Kurses usw. erwähnt oder auf den Katalog verwiesen, dann muss - so aus der Ferne betrachtet - der Transfer auch nicht dabei sein.
Aber wie gesagt, so ohne das gesamte Buchungsformular usw. gesehen zu haben, kann man dazu nichts Genaues sagen.
Der Wortlaut der Buchungsbestätigung war wie folgt:
"Standardkurs in ...
------------------------------
4 Wochen ab dem 06. Aug. 2007
Preis für Sprachkurs: 462 EUR (entspricht Originalpreis der Schule von
462 EUR)
Anmeldegebühr: 0 EUR (entspricht Originalpreis der Schule von 0 EUR)
Kosten Lehrbuch: 0 EUR (entspricht Originalpreis der Schule von 0 EUR)
Preis Flughafentransfer: 0 EUR (entspricht Originalpreis der Schule von
0 EUR)
Sonstige Kosten: EUR (entspricht Originalpreis der Schule von EUR) -
Bankgebühren: 4 EUR (entspricht Originalpreis der Schule von 4 EUR)Endpreis: 466 EUR
------------------------------
Gewählte Unterkunft:
WG mit anderen (Sprach-)Studenten, Einzelzimmer: 500 EUR (entspricht
Originalpreis der Schule von 500 EUR)
Preis Unterkunftssuche: 0 EUR (entspricht Originalpreis der Schule von
0 EUR)
Alle genannten Preise sind Originalpreise der Schule. Wenn der Preis
bei Direktbuchung billiger sein sollte erstatten wir Ihnen die Differenz.
Versprochen.
Anreise in Begleitung:
Name Begleitung:
Gleiches Zimmer erwünscht:
Raucherhaushalt: Nein
Kinder im Haushalt:
Haustiere in der Familie:
Ihre Bemerkung:
One way Flughafentransfer: Ja
Anreisedatum: 5.8.2007
Uhrzeit Ankunft: 18:40
Fluggesellschaft: Iberia
Flug-Nr. Ankunft: 958
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns
oder direkt an die Schule wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir
wünschen Ihnen viel Spaß bei der Reisevorbereitung. "
Auf die Beschwerde von A hin antwortete das Sprachreisenunternehmen folgendermaßen:
"Sehr geehrter Herr ...,
bezüglich des Transfers scheint es zu einem unglücklichen Missverständnis gekommen zu sein. Dafür entschuldigen wir uns. Sie hatten bei der Buchung den Transfer zwar angeklickt - dieser wurde Ihnen jedoch nicht bestätigt und auch nicht in Rechnung gestellt.
Dies geschah deshalb nicht, weil die Sprachschule seit geraumer Zeit keine Transfers mehr anbietet. Die Flugdetails benötigen wir bzw. die Sprachschulen aber immer, auch wenn es keinen Schultransfer gibt, damit die Schule sich ausrechnen kann, wann der Kunde bei der Unterkunft circa ankommen (vormittags, mittags, nachmittags, abends).
Sie hätten folglich ihre An- und Abreise vom Flughafen per se selber organisieren müssen. Meine Kollegin.....hatte Ihnen auf Ihr Nachfragen gemailt, dass der Flughafen Süd der nächstgelegene ist. Es fahren aber von beiden Flughäfen (Nord und Süd) Busse, die Sie hätten nehmen können anstelle eines Taxis.
Da Sie für einen Transfer nichts gezahlt haben, können wir Ihnen dafür auch kein Geld zurückerstatten. Weder können wir die Kosten für das Transportmittel Ihrer Wahl übernehmen.
Für die Unannehmlichkeiten bitten wir Sie noch einmal herzlich um Entschuldigung, und wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt auf .....
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 18.09.07, 21:50 Titel:
Das sieht schon etwas anders aus, insbesondere der Punkt:
"One way Flughafentransfer: Ja "
Da unklar ist, wie der Transfer -falls er denn vom Veranstalter durchgeführt worden wäre- ausgesehen hätte, ist das Argument bzgl. der Busbeförderung statthaft.
Der Kunde hat eine Schadensminderungspflicht, somit kann man sich in diesem Falle wohl nur auf die Erstattung der Buskosten berufen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Aus diese Übersicht der Buchungsbestätigung ist für einen Laien nicht ersichtlich, dass es keinen Transfer geben wird. Lediglich, dass der Transfer nichts kostet.
Durch den auf der Buchungsbestätigung vermerkten Transferwunsch geht meines Erachtens ein vereinbarter Wunsch hervor, der mit null Euro oben bestätigt wurde.
In Anbetracht der doch sehr unklaren Buchungsbestätigung meine ich, dass der Kunde Anspruch auf Ersatz der Kosten hätte, die er unter Benützung des zumutbaren Verkehrsmittels gehabt hätte. Dies wäre im konkreten Fall der Ersatz des öffentlichen Busses.
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