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Verfasst am: 20.09.07, 20:35 Titel: Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs
Hallo,
A spricht 30 Minuten vor Ladenschluss Passanten vor (öffentlicher Marktplatz) seinen Geschäft an und wirbt mit "alles zum halben Preis für dich". Kann B ihn unter beisein eines zweiten Zeugen eine wirksame Abmahnung eines Anwalts ausstellen lassen?
Mit den Schildern halte ich auch für kein Problem. Durch das Ansprechen der Kunden am Marktplatz könnte es aber zum übertriebenen Anlocken kommen und das wäre dann ein Verstoss gegen §§ 5 III , 3 UWG.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
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