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meatknife
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 07:17    Titel: GEZ Frage Antworten mit Zitat

Hallo,

eine kurze Frage zu GEZ-Kontrollen: Weiss jemand bis wie spät abends Gebührenbeauftragte bei Privatpersonen Kontrollen durchführen dürfen ? Eine mir bekannte Person A wurde kürzlich nach 20.00 uhr besucht, gibt es hier auch Zeitgrenzen wie in anderen Bereichen ??
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mecki111
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die GEZ-Kontrolleure würde ich aus Prinzip schon nicht in meine Wohnung lassen.
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wayko
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ein GEZ-[Pöbelei gelöscht. Biber] darf selbstverständlich wie jeder Besucher auch rund um die Uhr auftauchen und klingeln.

Je nach Uhrzeit und Anliegen nehme ich mir allerdings das Recht heraus, den Hund loszulassen (und hoffe, daß keiner merkt, daß der Hund lammfromm ist).

Aber im Ernst, ein [Pöbelei gelöscht. Biber] ist ein Privatmann wie jeder andere, er hat keine weitergehenden Rechte. Wenn ich nicht mit im reden will, schließe ich die Türe bzw. erteile ihm sogar Hausverbot.
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meatknife
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

naja, aber sobald die leute sich durch zücken ihres ausweises als gez-mitarbeiter " outen" müssen sie doch regularien unterliegen ? natürlich kann man einfach die tür wieder schliessen, aber es man wird doch trotzdem gestört.
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Was machen Sie denn wenn jemand der um diese Uhrzeit bei Ihnen klingelt und nicht bei der GEZ arbeitet. Mehr als den zu fragen ob der noch sauber tickt und dem Hausverbot zu erteilen können Sie doch auch nicht machen?

Sie können sich natürlich bei der zuständigen Rundfunkanstallt über den freien Mitarbeiter beschweren. Schaden kann es nicht aber fruchten wird es auch nicht.

An sonsten gilt das zuvor gesagte. Die freien Mitarbeiter der Rundfunkanstallten haben keine Sonderrechte. Sie können lediglich auskunft verlangen, wenn Sie Geräte zum Emfpang bereit halten bzw. Anhaltspunkte vorliegen, das Geräte zum Empfang bereit gehalten werden.

Was das für konkrete Anhaltspunkte sind darüber schweigt sich "das Gesetz" aus. Muss also im Zweifel vor Gericht geklärt werden...

Ne "Falschaussage" kann man bei den Deppen eigentlich sowieso nicht machen. Denn wenn jemand fragt: "Haben Sie einen Fernseher" stellt sich zunächst für mich die Frage was denn "haben" ist und auch spielt das "haben" für die Rundfunkgebührenpflicht keine Rolle. Es kommt alleine auf das Bereithalten eines Gerätes an. Wer die falschen Fragen stellt bekommt auch die falschen (oder keine) Antworten...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.09.07, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mich wg. einer (inzw. durchgeboxten) Gebührenbefreiung wg. Schwerbehinderung in den letzten Wochen mit dem Thema GEZ auseinandersetzen müssen und irgendwo gelesen, daß die GEZ-Kontrolleure keine Besuche nach 22:00 Uhr durchführen dürfen.

Aber abgesehen davon - einfach nicht reinlassen.
"Guten Tag, ich komm' von der GE........... Sehr böse Sehr böse Tür zu Sehr böse ...........Z"
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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