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EIgenversicherung

 
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Lara II
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 31.01.05, 19:47    Titel: EIgenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Beispielfall:

Ein Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkäufer (egal, ob privat oder gewerblich) bietet in seiner Auktion für einen Artikel versicherten Versand zu 7,- an. Die Ware trifft aber als unversicherte Warensendung zu 1,65 beim Käufer ein. Der Käufer fühlt sich übervorteilt und moniert das, woraufhin er vom Verkäufer zu hören bekommt, bei der "Versicherung" handele es sich um eine Eigenversicherung, die er in Form von Rücklagen finanziere.

Meine Fragen:
1. Ist diese Art von "Eigenversicherung" tatsächlich zulässig?
2. Müßte der Verkäufer in seinem Angebot nicht wenigstens darauf hinweisen, daß die Versicherung nicht über einen Drittanbieter erfolgt, sondern durch ihn selbst?
_________________
Gruß
Lara

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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

die versandkosten standen von vornherein fest, eine pflicht, die versicherung der post in anspruch zu nehmen gibt es m.w. nicht.

wäre der artikel nicht angekommen, hätte der verkäufer auf eigene kosten ersatz liefern müssen, egal ob mit oder ohne "eigenversicherung". da wäre es ihnen ja auch egal gewesen, ob versichert oder nicht, hauptsache sie bekommen den artikel oder zumindest ihr geld zurück...

bekommt man so einen artikel "versicherungsfrei" zugeschickt, könnten böse gemüter natürlich auf die idee kommen, einfach zu behaupten, das päckchen kam nicht an...der verkäufer kann den versand nämlich nicht nachverfolgen (beim standart post-päckchen oder brief)
_________________
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Lara II
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 327

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Daß ich in so einem Fall Anspruch auf Erstattung habe, weiß ich. Das war aber nicht meine Frage. Meine Frage war, ob es rechtens ist, einen unversicherten Versand im nachhinein als "eigenversichert" zu deklarieren bzw. ob es eine solche "Eigenversicherung" aus versicherungsrechtlicher Sicht überhaupt gibt und zulässig ist.

Die Meinungen darüber sind übrigens geteilt. Eine davon (die ich im übrigen teile) ist die, dass die Bezeichnung "Versicherung" (und damit auch "versicherter Versand") eine rechtliche Grundlage benötigt, die kein Verkäufer ohne Inanspruchnahme eines Dritten (=Versicherungsunternehmen) erfüllen kann.
_________________
Gruß
Lara

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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

eine "eigenversicherung" (wenn sich jemand also selbst rücklagen bildet) gibt es aus versicherungstechnischer sicht nicht, ist auch nirgends geregelt. hat auch mit versicherungen im eigentlichen sinn nichts zu tun (und damit ist die frage auch auch im falschen forum, ich denke verbraucherrecht wäre hier besser...), es sei denn, der verkäufer hat ein versicherungsunternehmen gegründet^^

das ist sein vergnügen, und m.e. nicht verboten... denn er muss verlustfall zurückzahlen oder einen gleichen artikel nochmal versenden. wichtig ist hier nur, dass der käufer bekommt, was ihm zusteht. ob das nun über eine "richtige" versicherung abgewickelt wird oder er aus eigener tasche (bzw. seiner sog. "eigenversicherung") zahlt, spielt am ende für den käufer keine rolle.
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