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Verfasst am: 30.09.04, 16:13 Titel: Direktionsrecht auch ins Ausland?
Hallo Forumuser,
hab da ein paar Fragen, und es wäre super, wenn Ihr mir ein paar konkrete Hinweise geben könntet.
Ich bin seit gut 12 Jahren technischer Angestellter in einem kleinen Produktionsbetrieb (50 Mann - Tochterunternehmen einer größeren Gesellschaft), und in der Abteilung „Werksunterhalt“ zuständig für die elektrotechnische Instandhaltung unserer Maschinen.
Vor etwa 2 Jahren hat unser direkter (hausinterner) Geschäftsführer ein neues Produkt an Land gezogen. Die dazu notwendig Maschine haben wir in Eigenregie geplant und gebaut (Wert knapp 1 Mio. Euro).
Das Produkt hat sich zwischenzeitlich als Flopp erwiesen, und der damalige Geschäftführer ist auch nicht mehr da.
Die Maschine wurde jetzt verkauft (nach Österreich – Umgebung Linz- 4 Stunden einfache Entfernung).
Noch vor dem Verkauf habe ich unserem neuen Geschäftsführer mitgeteilt, dass ich nicht für den Aufbau und die Inbetriebnahme der Maschine zur Verfügung stehe, und er hat es vor 5 Zeugen als „Selbstverständlich“ akzeptiert.
Zwei Monate später wurde der Vertrag zum Verkauf der Maschine unterschrieben. Darin steht, dass wir die Maschine beim Kunden aufbauen, in Betrieb nehmen, und 1 Jahr kostenlosen Support leisten.
Da ich der einzige Elektrotechniker bin, betrifft das in erster Linie mich.
Mein Arbeitgeber beruft sich auf das Direktionsrecht, wonach er mich seiner Meinung nach vorübergehend auch ins Ausland schicken kann.
Meiner Meinung nach handelt es sich dabei aber um eine Sonderleistung, die auch gesondert Vergütet werden müsste. Auf meine Anfrage hieß es jedoch: „Es gibt nichts“.
Mittlerweile war ich dort 12 Tage (3x4 Tage) und mir stehen noch weitere ins Haus (Maschine ist noch nicht abgenommen, und 1 Jahr Support bedeutet u.U. sofort beim Kunden anzureisen). Irgendwelche anderen Termine kann ich dann sofort sausen lassen.
Mein Arbeitsvertrag enthält keine direkte Ortsangabe, allerdings folgende Passagen …
1. Herr … tritt am …1992 in die Dienste der Firma als technischer Angestellter Bereich Werksunterhalt ein.
2. Im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse ist die Firma berechtigt, den Arbeitnehmer auch auf anderen seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen entsprechenden Arbeitsgebieten einzusetzen.
3. Außerdem gab es da noch die Arbeitsordnung (liegt dem Vertrag zugrunde), die die typische Versetzungsklausel enthält (aber ohne Auslands Zusatz). Die Arbeitsordnung wurde allerdings vor einem Jahr für Ungültig erklärt. Stattdessen gibt es eine neue Fassung. Hab ich heute erst erfahren.
Anmerkung zu 1. -> Abteilung Werksunterhalt ist nun mal bei uns in der Firma, und nicht in Österreich.
Nach langer Vorrede (danke schon mal für Eure Zeit) jetzt zu meinen Fragen …
1. Gilt das Direktionsrecht in diesem Fall? Wenn nein, wo steht das (Gesetz o.ä.)?
2. Ab wann (welcher Zeitspanne) handelt es sich um eine Versetzung?
3. Kann die Arbeitsordnung (die ja dem Vertrag zugrunde liegt) einfach so ersetzt werden?
Für ein paar Tipps wäre ich Euch wirklich sehr dankbar.
Verfasst am: 01.10.04, 08:58 Titel: Re: Direktionsrecht auch ins Ausland?
1. Das Direktionsrecht gibt dem AG nur das Recht, Dich auf dem im Arbeitsvertrag beschriebenen Arbeitsplatz und genau vergleichbaren Arbeitsplätzen zu beschäftigen.
2. Die Versetzungsklausel eröffnet die Möglichkeit, Dich zusätzlich auf die in der Klausel beschriebenen Posten zu versetzen, auch wenn diese nicht vergleichbar sind. In Deinem Fall ist keine Versetzung erfolgt, weil Dein regelmäßiger Arbeitsplatz weiterhin in Deutschland ist und Du lediglich im Bedarfsfall nach Österreich mußt (Dienstreise).
3. Wenn die Arbeitsordnung den Arbeitgeber zu weiteren Maßnahmen ermächtigen soll, muß Sie zwischen den Parteien vereinbart worden sein. Dann ist eine einseitige Änderung aber ausgeschlossen.
Die Frage dürfte sein, ob Deine ursprüngliche Tätigkeit Dienstreisen von ca. 4 Stunden Dauer umfaßt hat. Dann wirst Du auch jetzt reisen müssen. Anders als bei der Versetzung wird es bei solchen Dienstreisen nicht darauf ankommen, ob Du in Deutschland oder im nahen Ausland arbeitest.
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