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Verfasst am: 23.09.07, 19:43 Titel: 3 Abmahnungen: Wettbewerbssache HILFE
Hallo. Brauche Unterstützung bzw. Hilfe/Rat
Bin Händler und vertreibe seit ca. einem Jahr Produkte bei Internetauktionshaus [Name geändert].
Eines Tages bekomme ich eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt. Ein mir zuvor unbekannter Konkurrent hat mich abmahnen lassen, weil meine Wiederrufbelehrung nicht ganz korrekt war. Gut dachte ich und kontaktierte einen Experten. Er half mir bei diesem Konkurrent auch Fehler zu finden und so haben wir eine Gegenabmahnung geschrieben. Somit waren die Abmahnkosten gegenseitig aufgehoben. Mir gegebene Unterlassungserklärung habe ich unterschrieben und abgegeben, von seiner Seite habe ich bis heute nichts erhalten, daher haben wir auch schon eine einstweilige Verfügung abgegeben.
Nun gut dachte ich. Wenige Tage später erhalten ich wieder eine weitere Abmahnung. Dieselben Anwälte, derselbe Kläger. Jetzt eine weitere Sache (wirklich eine Kleinigkeit). Nun gut, wir suchen wieder bei ihm nach Fehler, und finden wieder was. Wieder eine Gegenabmahnung. Diesmal hab ich das mit einem Anwalt gemacht. Wenige Wochen später erhalte ich eine Antwort von meinem Anwalt (eine etwas geänderte Unterlassungserklärung, jedoch unterschrieben. Und mein Anwalt teilt mir mit, dass die sich geweigert haben die Abmahngebühren zu zahlen, und deswegen soll ich diese Kosten übernehmen „ca. 800 Euro“).
Letzte Woche bekomme ich eine 3-te Abmahnung, die gleiche Geschichte. (Lachhaft! Er mahnt mich jetzt ab, weil ich in meinen Auktionen angebe, dass ich Versand für alle Länder der Welt anbiete, jedoch sind die Versandkosten nur für die Länder innerhalb EU aufgelistet). Wie lange soll es noch gehen? Jetzt bekomme ich sogar von meinen eigenem Anwalt die Abmahngebühren zu bezahlen. Bitte um Hilfe/Rat. DANKE
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 23.09.07, 21:22 Titel:
Auch wenn ich eher hieran denken muß und ich keine rechtliche Frage erkennen kann, verschiebibere ich mal ins Wettbewerbsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sinn und Zweck einer Abmahnung ist nicht eine Gegenabmahnung zu verfassen. Ziel ist es, den wettbewerbsrechtlichen Verstoss außergerichtlich zu klären.
Wenn man der Meinung ist, eine Abmahnung sei nicht gerechtfertigt, kann man die Gegenseite auch einfach klagen lassen.
Zitat:
Bitte um Hilfe/Rat. DANKE
Einen wirklich guten Wettbewerbsrechtler mit der Klärung beauftragen.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Auch wenn ich eher hieran denken muß und ich keine rechtliche Frage erkennen kann, verschiebibere ich mal ins Wettbewerbsrecht.
Aber dieser Sachverhalt ist trotzdem alltäglich - was ich persönlich auch nachvollziehen kann...
Da jeder (Gegen-) Abmahnung ein neues Mandat darstellt, haftet natürlich der Mandant für die sich darauf ergebenden Gebührenansprüche. Zwar sind diese vom Abmahngegner (bei begründeter Abmahnung) auszugleichen. Hier ist aber wie immer: Gleicht der Gegner nicht aus oder ist er blank, bleibt der Mandant auf den Kosten hängen. _________________ Null Komma
***
nix
Mein Rat wäre mal den Spezialisten nicht nur beim Gegner Fehler suchen zu lassen, sondern mal den eigenen Auftritt zu begutachten.
Wenn das ein RA abmahnsicher macht, dann haftet er ja schließlich auch dafür, dass die Seite oder die Angebote richtig gestaltet sind. Das hätte ich übrigens schon vor der ersten Abmahnung machen lassen - is ja nun kein neues Problem
Gruß
der Taschenspieler _________________ Ich sage nicht, dass es so ist, ich sage aber auch nicht, dass es nicht so sein könnte...
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