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Verfasst am: 26.09.07, 13:20 Titel: wer zahlt anwaltskosten
ein mandant stelt unter nennung einer frist eine forderung an seinen schuldner. die frist läuft fruchtlos ab und ein anwalt vertritt den mandanten gegenüber dem schuldner ab diesem zeitpunkt. nun reagiert der schulder und kommt den forderungen nach.
Nur zur Sicherheit nochmals präziser: Die Anwaltskosten trägt der Mandant. Er hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten gegen den Schuldner. Der Anwalt kann die Kosten im Namen des Mandanten auch direkt beim Schuldner anfordern. Zahlt dieser nicht, holt der Anwalt sein Geld beim Mandanten. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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