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wer zahlt anwaltskosten

 
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samson501
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 13:20    Titel: wer zahlt anwaltskosten Antworten mit Zitat

ein mandant stelt unter nennung einer frist eine forderung an seinen schuldner. die frist läuft fruchtlos ab und ein anwalt vertritt den mandanten gegenüber dem schuldner ab diesem zeitpunkt. nun reagiert der schulder und kommt den forderungen nach.

frage: wer muss die anwaltskosten tragen?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schuldner, es handelt sich bei dern RA-Kosten um einen Verzugsschaden.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zur Sicherheit nochmals präziser: Die Anwaltskosten trägt der Mandant. Er hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten gegen den Schuldner. Der Anwalt kann die Kosten im Namen des Mandanten auch direkt beim Schuldner anfordern. Zahlt dieser nicht, holt der Anwalt sein Geld beim Mandanten.
_________________
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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