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klardatenerfassung in communities

 
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akbrehm
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 1
Wohnort: troisdorf

BeitragVerfasst am: 01.02.05, 20:23    Titel: klardatenerfassung in communities Antworten mit Zitat

hallo,

auf einer community besteht die möglichkeit, sich weitere "rechte" zu
erkaufen
(z.b. freischaltung von eigenen artikeln etc). damit man diese künftigen
rechte
erhalten kann, muss man einen betrag x überweisen und seine klardaten
(vorname, name und adresse) angeben. ein freischaltcode wird dann per
postkarte
geschickt, den man dann eingeben kann.

meine frage wäre, ob das
a) abmahnbar
b) gesetzwidrig (die leistung wäre
auch ohne klardatenangabe durchführbar)
ist.

danke für eure antworten im voraus!

mit freundlichen grüssen aus troisdorf,

arthur brehm

-----------------------------
http://www.auge-um-auge.de
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 16:14    Titel: Re: klardatenerfassung in communities Antworten mit Zitat

akbrehm hat folgendes geschrieben::
die leistung wäre auch ohne klardatenangabe durchführbar


Es geht hier um einen Vertragsabschluß (Geld gegen Leistung).
Welche Interpretation des BDSG soll denn dazu führen, daß es ein Recht auf das anonyme oder pseudonyme Abschließen von Verträgen gibt? Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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