Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe eine dringende Frage und hoffe mal, ich bin im richtigen Thread:
Angenommen Person A, die in den letzten Jahren bereits mehrfach umgezogen ist und immer am Arbeitsort mit Zweitwohnsitz gemeldet war zieht im September 2007 in eine neue Stadt und versucht dort einen Zweitwohnsitz anzumelden.
Von der Meldebehörde käme nur ein Brief, dass die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (5 Tage pro Woche) nicht möglich sei, und A sich mit dem Hauptwohnsitz in der neuen Stadt melden müsste. Wenn innerhalb von einer Frist keine Antwort käme, die die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes aus rechtlicher Sicht beründet, werde A automatisch mit Hauptwohnsitz angemeldet.
Wenn A nun nur einen befristeten Mietvertrag in einem Wohnheim hätte, müsste er nun seinen Haptwohnsitz verlegen und nach Ablauf des Mietvertrages erneut. Außerdem weiß A noch nicht, ob er die Probezeit übersteht oder überstehen will.
A fährt jedes Wochenende nach Hause (aktueller Hauptwohnsitz), da er beruflich öfter sie Städte wechselt, und sein soziales Umfeld definitiv an seinem Hauptwohnsitz hat.
Kann irgendjemand sagen, was A tun könnte um diese Zwangsmmeldung zu verhindern?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.09.07, 22:54 Titel:
Ich sehe hier kein steuerrechtliches Problem (dem FA ist es zunächst mal völlig wumpe ist, wo man seinen ersten Wohnsitz hat), sondern ein verwaltungsrechtliches - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Kann irgendjemand sagen, was A tun könnte um diese Zwangsmmeldung zu verhindern?
Er kann Widerspruch gegen die Ummeldung einlegen und bei Zurückweisung gegen den Widerspruchsbescheid klagen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Kann irgendjemand sagen, was A tun könnte um diese Zwangsmmeldung zu verhindern?
Er kann Widerspruch gegen die Ummeldung einlegen und bei Zurückweisung gegen den Widerspruchsbescheid klagen.
Aber nur dann, wenn das Bundesland noch ein Vorverfahren im Melderecht kennt. In Hessen ist es bereits abgeschafft.
Es ist auch umstritten, ob die Berichtigung des Melderegisters (eine Zwangsabmeldung kennt das Melderecht nicht, sondern nur eine Berichtigung von Amts wegen) überhaupt einen anfechtbaren Verwaltungsakt oder lediglich einen Realakt darstellt.
Das Melderecht sieht vor, dass derjenige der eine Wohnung bezieht dies anzumelden hat. Hat er mehrere Wohnungen, wird eine der beiden Wohnungen als Hauptwohnung deklarert, und zwar im Regelfall die, die überwiegend genutzt wird. Besonderheiten bestehen bei Ehepaaren, die im Falle des Nichtgetrenntlebens nur eine gemeinsame Hauptwohnung haben können.
Im Normalfall besteht beim Ausgangssachverhalt (soange der junge Mann nicht verheiratet ist) die Vermutung, dass der Lebensmittelpunkt dort liegt, wo er sich überwiegend aufhält (also am behaupteten Zweitwohnsitz). Der Gegenbeweis ist möglich.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Angenommen es handele sich um Bayern, was müsste A anführen um seine Verbundenheit zu seinem aktellen Erstwonsitz (Hessen) nachzuweisen?
Was bedeutet denn genau ein Vorverfahren? Mein letzter Arbeitsort und auch Zweitwohnsitz war in (Süd-) Hessen und die haben ohne Probleme die Anmeldung des Zweitwohnsitzes durchgeführt
das ist ein vorgerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, siehe die §§ 68 ff der VwGO. Sollte mal eine Überprüfung eines Verwaltungsaktes durch eine übergeordnete Behörde sein und die Verwaltungsgerichte entlasten, wurde aber mittlerweile sehr oft schon abgeschafft.
Zitat:
was müsste A anführen um seine Verbundenheit zu seinem aktellen Erstwonsitz (Hessen) nachzuweisen?
Glaubhaft machen , dass er im Zweifel an mehr Tagen im Jahr in Hessen und nicht in Bayern weilt.
Insgesamt sind die Kommunen im Regelfall scharf auf Erstwohnsitzinhaber, weil die Zuweisungen des Landes danach bemessen werden. Hinzukommt, dass der Bund u.a. im Hinblick auf die Einführung eines Bundesmeldegesetzes eine verstärkte Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse angemahnt hat.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.