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Kunde A (Russe) will aus der Deutschland nach Russland fliegen.
Die Airline aus Österreich muss den Flug wegen technischer Probleme stornieren.
Kunde A muss am nächsten Tag über Umwege fliegen, bekommt aber Hotel, Essen u.s.w. gestellt.
Nun die Frage: Hat Kunde A als nicht EU-Bürger auch Anspruch auf den Schadenersatz laut EU-Recht von 400€ und wenn ja: Welche Fristen gibt es zur Geltendmachung dieses Anspruchs.
Die Fluggastverordnung gilt für alle Fluggäste ungeachtet ihrer Nationalität!
So wie es den Anschein hat, handelt es sich um eine Annullierung des Fluges. Dabei hat er Anspruch auf € 250.-- oder € 400.--, je nach Entfernung des Fluges. Davon kann sich aber die Fluglinie die Kosten für Verpflegung und Unterkunft abziehen. Ebenso kann die Fluglinie bis zur Höhe dieser Ausgleichszahlung weitere Forderungen des Passagiers gegenrechnen:
Anspruch 400.--
- Kosten -200.-- für Essen und Schlafen
zu erstatten 200.--
w.K. 100.-- weitere Kosten vom Passagier für Schäden
keine weitere Erstattung, da ja 200 ausbezahlt wurden
w.k. 300.-- weitere Kosten vom Passagier für Schäden
zu erstatten 300.--, da 200 in Anrechnung von der Fluggastverordnung noch gebracht werden können
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