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Verfasst am: 27.09.07, 19:39 Titel: Verhältnis Verein zum Verband
Hallo,
folgende Situation:
Der Verein e.V. hat eine Satzung. Darin steht, der Vorstand hat den Verein nach der Satzung, und nach den Richtlinien und Verordnungen höherer Ebenen (LV e.V. oder Präs.e.V.) zu lenken. Dann folgt in der Satzung eine konkrete Bezugnahme auf Verordnungen der Bundesebene: Die PO findet Anwendung, die GO, WO, GestaltungsO, EhrungsO. Diese sind damit also INhalt der satzung und zwingendes Recht. Was aber ist mit dem Wust an Vorschriften Ideen Anweisungen der höheren Vereine?
Kann deren Anweisung zwingendes Recht im Basis e.V. werden, ohne in der Satzung dort zu stehen?
Wie kann ein eintretendes Mitglied erfahren, welches das zu beachtende Recht im Basis e.V. ist? Es kennt doch nur die satzung und die darin genannten Verordnungen.
Ist jede Anweisung höherer Ebenen (jeweils eigene e.V.) bindendes Recht im Basis e.V. oder ist es mehr vergelichbar mit einem Frenchise-Unternehmen. Gemeinsam hat man bestimmtes, u.a. die Ziele und die Verordnungen im Kernbereich, alles andere aber ist jedem e.V. letztlich selbst überlassen, Weisungen im nicht Kernbereich also nur Wünsche ohne zwingenden Charakter?
Verfasst am: 28.09.07, 18:06 Titel: Re: Verhältnis Verein zum Verband
bjh hat folgendes geschrieben::
... Was aber ist mit dem Wust an Vorschriften Ideen Anweisungen der höheren Vereine? ...
- Diese Frage verstehe ich nicht ganz.
bjh hat folgendes geschrieben::
Kann deren Anweisung zwingendes Recht im Basis e.V. werden, ohne in der Satzung dort zu stehen?
Ja, weil sich die übergeordneten Gremien meist ein Prüfungs- und Regellungsrecht vorbehalten.
bjh hat folgendes geschrieben::
... Wie kann ein eintretendes Mitglied erfahren, welches das zu beachtende Recht im Basis e.V. ist? ...
Bei der örtlichen oder nächsthöheren Gliederung nachfragen - oder im Internet nachschauen. Die meisten großen Vereine/Verbände die Regional, auf Landes- oder Bundesebene vertreten sind, haben die Satzungen im Inter- oder Intranet stehen.
bjh hat folgendes geschrieben::
... Ist jede Anweisung höherer Ebenen (jeweils eigene e.V.) bindendes Recht im Basis e.V. oder ist es mehr vergelichbar mit einem Frenchise-Unternehmen. Gemeinsam hat man bestimmtes, u.a. die Ziele und die Verordnungen im Kernbereich, alles andere aber ist jedem e.V. letztlich selbst überlassen, Weisungen im nicht Kernbereich also nur Wünsche ohne zwingenden Charakter? ...
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