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Versuchte Nötigung?

 
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 13:25    Titel: Versuchte Nötigung? Antworten mit Zitat

A ist der Auffassung, B habe ihm gegenüber eine Verbindlichkeit. B sieht das anders. A beauftragt daher RA C, den B außergerichtlich zu mahnen. RA C mahnt mehrmals, die Sache zieht sich über Jahre - einen gerichtlichen Titel erwirkt RA C aber nie.

In seinem - bislang - letzten Schreiben schreibt RA C: "Wir werden sowohl Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten, den entsprechenden Eintrag in der SCHUFA veranlassen als auch die strafrechtliche Tragweite Ihres Handelns prüfen und entsprechend verfolgen lassen, sollten Sie o. g. Betrag nicht innerhalb der nächsten 7 Tage auf folgendes Konto zur Anweisung gebracht haben: ..."

Ich halte das für eine versuchte Nötigung. Meinungen?

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.07, 13:34    Titel: Re: Versuchte Nötigung? Antworten mit Zitat

Das Meiste erscheint unbedenklich, aber
RA C hat folgendes geschrieben::
Wir werden den entsprechenden Eintrag in der SCHUFA veranlassen
ist IMO nur bei unbestrittenen Forderungen zulässig, und wen dem nicht so wäre, dann halte ich das auch für SEHR bedenklich...
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 10:41    Titel: Re: Versuchte Nötigung? Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Ich halte das für eine versuchte Nötigung. Meinungen?
Wenn, dann nicht eher Erpressung?
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
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stejen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Erde

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mir stellt sich hier als erstes die Frage der Verjährung der Forderung.

Zum anderen kann nicht jeder der SCHUFA irgendetwas melden, in der Hoffnung, dass dies dann in der SCHUFA aufgenommen wird. Gleichfalls kann nicht jeder (außer eine Eigenanfrage) bei der SCHUFA Daten abfragen. Hierzu sind nur Mitglieder der SCHUFA verpflichtet (Meldung) bzw. berechtigt (Abfrage).
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