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Verfasst am: 29.09.07, 00:36 Titel: Rechnung vom Rechtsanwalt
Stellt Euch mal vor, Ihr würdet mit Mahnbescheiden an verschiedene Personen (weil Ihr zufällig mit diesen Mahnbescheiden zu tun habt und die Betreffenden nicht damit belasten wollt) zu einem Rechtsanwalt gehen zwecks Rechtsberatung.
Stellt Euch weiter vor, daß der Rechtsanwalt die Frage nach den Kosten für die Beratung unbeantwortet läßt, in der Beratung jedoch Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch darstellt und sich dann der Mahnbescheide annimmt ohne den Hinweis, daß hiermit der Sachverhalt einer Beratung überschritten wird und ohne irgendeine schriftliche Vollmacht der in den Mahnbescheiden Betroffenen.
Und stellt Euch zuletzt vor, daß der Rechtsanwalt, nachdem der Widerspruch auf die Mahnbescheide nicht akzeptiert wurde und Ihr ihn dann um Einstellung weiterer Aktivitäten und Rückgabe der Unterlagen batet, diesen zurückgegebenen Unterlagen plötzlich eine Rechnung über alle bearbeiteten Mahnbescheide entsprechend dem Streitwert gemäß der Gebührentabelle beiläge.
Wie würdet Ihr auf eine solche Rechnung reagieren?
....,daß der Rechtsanwalt die Frage nach den Kosten für die Beratung unbeantwortet läßt,....
Dann hätte ich nachgefragt, bis die Frage beantwortet worden wäre
Zitat:
....eine Rechnung über alle bearbeiteten Mahnbescheide entsprechend dem Streitwert gemäß der Gebührentabelle beiläge.
Ich war immer davon ausgegangen, und tue dies auch weiterhin, daß ein RA mit seiner Tätigkeit seinen Lebensunterhalt verdient und dies nicht als Hobby betreibt und gehe deshalb eigentlich davon aus, daß es nachvollziehbar ist, daß auf eine getätigte Dienstleisung eine Rechnung folgt
Zitat:
Wie würdet Ihr auf eine solche Rechnung reagieren?
Vermutlich zahlen.
Man könnte die Rechnung auch ignorieren und mit dem dann irgendwann vermutlich folgendem Mahnbescheid zu einem Rechtsanwalt gehen................. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.09.07, 14:06 Titel:
Zitat:
Der Rechtsanwalt hat laienhaft ausgedrückt darüber aufzuklären, dass seine Tätigkeit etwas kostet.
Geht's noch? Der Supermarktbesitzer muß dann wohl auch darüber aufklären, daß man die Waren nicht ohne zu bezahlen mitnehmen kann?
Die Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts beschränkt sich ggf. darauf, darüber aufzuklären, daß sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.
Ich schließe mich jetzt mal dem Ansatz von Bings an. Metzing hat natürlich recht, daß der Supermarktbesitzer nicht darüber aufklären muß, daß seine Waren etwas kosten, aber sehr wohl darüber, wieviel sie kosten und welches die teuerere und welches die billigere Weinflasche ist ...
Gehen wir mal davon aus, ich stehe als juristischer Laie vor dem Rechtsanwalt. Ich unterstelle mal, daß dieser so etwas erkennen sollte. Ich möchte gerne eine Beratung. Meine Frage nach seinen Kosten bliebe unbeantwortet (okay, ich habe vielleicht mal irgendwo gehört, daß eine Beratung max. 190,-EUR kostet). Wie schon erwähnt, räumt mir der RA gewisse Chancen für den Fall ein. In meiner Naivität lasse ich die Mahnbescheide bei ihm und er macht das Kreuz und setzt seine Adresse rein (das bekäme ich eigentlich auch selbst noch hin ohne RA; natürlich wird er jetzt noch eine Antwort auf den Widerspruch erhalten, die er an mich weiterleitet, ein überflüssiger Aufwand für eine Beratung).
Wie könnte ich an dieser Stelle erkennen, daß der Sachverhalt der Beratung hiermit überschritten wird?
Im Supermarkt wäre an der teureren Flasche Wein wenigstens ein Preisetikett gewesen.
Noch etwas zu Nordlicht02: natürlich ist mir klar, daß RA ihren Beruf nicht als Hobby betreiben ...
Im Supermarkt wäre an der teureren Flasche Wein wenigstens ein Preisetikett gewesen.
Nicht immer. Wenn das Preisschild fehlt, folgt daraus aber für niemanden - auch nicht für den Laien - daß der Wein kostenlos wäre. Man fragt dann nach.
Beim RA gehen halt viele davon aus: der weiß das sowieso, also kann er es mir auch umsonst sagen. Beim Einzelhändler hat man eher Verständnis dafür, daß er den Einkaufspreis zahlen muß.
An den ICE der deutschen Bahn steht allerdings auch nicht außen angeschrieben "Mitfahren nach Hamburg kostet 90 Euro". Und tatsächlich könnte einen die DB auch ohne Mehrkosten einfach so mitnehmen. Trotzdem beschwert sich niemand darüber, daß er die 90 Euro zahlen muß.
Zuletzt bearbeitet von FM am 30.09.07, 02:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
Der Rechtsanwalt hat laienhaft ausgedrückt darüber aufzuklären, dass seine Tätigkeit etwas kostet.
Geht's noch? Der Supermarktbesitzer muß dann wohl auch darüber aufklären, daß man die Waren nicht ohne zu bezahlen mitnehmen kann?
Informier dich lieber mal genauer, bevor du mir sprichwörtlich an den Karren pisst . Dass der Vergleich vollkommen daneben ist, muss ich hoffentlich nicht klarstellen.
In meiner Naivität lasse ich die Mahnbescheide bei ihm und er macht das Kreuz und setzt seine Adresse rein (das bekäme ich eigentlich auch selbst noch hin ohne RA
Mal angenommen, Du bist Tapezierer. Wäre es dann, nach ordnungsgemäß erfüllten Auftrag, ein Argument, wenn der Kunde sagt "eigentlich hätt ich die Tapeten auch selbst ankleben können, also muß ich doch wohl nichts zahlen?"
Natürlich darfst Du den Mahnbescheid auch selbst ausfüllen, kein Problem.
Die hier angestellten Vergleiche sind wirklich abenteuerlich .
Bings
Und Ihre Darstellungen sind verlogener Blödsinn. Da könnte man sich glatt fragen, ob sich die anderen Beitragsschreiber nicht einfach an Ihr Niveau anpassen.
Aber mitnichten. Deren Beiträge orientieren sich zumindest an der Realität.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.09.07, 14:00 Titel:
Bings hat folgendes geschrieben::
Informier dich lieber mal genauer, bevor du mir sprichwörtlich an den Karren pisst . Dass der Vergleich vollkommen daneben ist, muss ich hoffentlich nicht klarstellen.
Sorry, Bings, aber Sie haben in dieser Beziehung keine Ahnung, und davon offenbar viel. Insofern ist Ihr Ratschlag falsch und grob fahrlässig. Das habe ich klargestellt, und zwar auf der Grundlage der bestehenden Rechtslage. Wenn ich Ihnen damit "an den Karren gepißt" habe, tut es mir leid.
Also sorry Leute. Irgendwie läuft die Diskussion hier in die völlig verkehrte Richtung.
Falls ich es bislang noch nicht klar genug gesagt haben sollte: es geht mir im ursprünglichen Beispiel nicht darum, daß in diesem Fall nichts gezahlt werden soll. Und schon garnicht darum, zu faul zum Ausfüllen eines Mahnbescheides zu sein. Sondern darum, daß eine nicht beauftragte Mehrleistung berechnet wird bzw. die Kosten der Mehrleistung vorher einem Laien nicht klar gestellt werden.
Aber nehmen wir doch das Beispiel mit dem Maler: Es ist die Renovierung eines Zimmers zu einem Preis beauftragt. Wie er so am werkeln ist, fällt plötzlich auf, daß eine Ecke des Zimmers krumm ist (wofür er natürlich nichts kann). Im Gespräch sagt er, daß er die Ecke kurz gerade machen kann (also aus Laiensicht anscheinend eine Kleinigkeit ist). Als dann die Rechnung kommt, steht da plötzlich der siebenfache Preis drin. Was würdet Ihr jetzt zu dem Maler sagen? (bzw. in meinem ursprünglichen Beispiel zu dem Rechtsanwalt?)
Dem Beispiel mit der DB möchte ich noch anhängen: Stimmt. Da steht tatsächlich auch nirgends, daß der ICE Zuschlag zur normalen Verbindung kostet. Allerdings versiebenfacht dieser Zuschlag bei nachträglicher Bezahlung nicht die Fahrtkosten.
P.S.: Und noch eine Bitte: laßt doch die destruktiven Kreuz- und Querbeleidigungen bleiben. Die blähen diesen Thread nur überflüssig auf und bringen nichts zur Sache.
Ich verstehe zwar den Ärger, aber auch in diesem Beispiel
Zitat:
Im Gespräch sagt er, daß er die Ecke kurz gerade machen kann (also aus Laiensicht anscheinend eine Kleinigkeit ist). Als dann die Rechnung kommt, steht da plötzlich der siebenfache Preis drin. Was würdet Ihr jetzt zu dem Maler sagen?
würde ich mich doch im Nachhinein fragen: "Mist, warum haste den Maler nicht vorher gefragt, was diese "Kleinigkeit" kostet?".
Ich verstehe auch nicht, warum die Mahnbescheide beim RA gelassen wurden (..."sich der Mahnbescheide annimmt"), wenn doch angeblich nur eine Beratung gewünscht war. Ist letztlich aber auch egal - Anwaltstätigkeit kostet nun mal. Darüber sollte man sich im Klaren sein. _________________ Karma statt Punkte!
Ich bin ja selbst Dienstleister. Aber ich habe allmählich das Gefühl, der Einzige hier zu sein, der seine Kunden im Vorfeld darauf hinweist, wieviel die Dienstleistung voraussichtlich kosten wird oder falls zwischendurch eine Auftragsänderung mit Kostenerhöhung auftritt.
Und ich dachte bisher, das sei für seriöse Dienstleister normal und selbstverständlich. Aber den Antworten nach zu urteilen, scheint es ebenfalls seriös zu sein, das nicht zu tun.
Ich verstehe auch nicht, warum die Mahnbescheide beim RA gelassen wurden (..."sich der Mahnbescheide annimmt"), wenn doch angeblich nur eine Beratung gewünscht war.
Jou, Mist daß ich nicht gefragt habe wann die Beratung aufhört und die Fallbearbeitung beginnt ...
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ist letztlich aber auch egal - Anwaltstätigkeit kostet nun mal. Darüber sollte man sich im Klaren sein.
... und wie schon gesagt: darum geht es hier nicht ...
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