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Rechnung ein halbes Jahr später, geht das?

 
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little_sista
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.09.07, 21:14    Titel: Rechnung ein halbes Jahr später, geht das? Antworten mit Zitat

Hallo,
im März haben wir Urlaub auf Sylt gemacht, rechtzeitig die Zahlung für das Ferienhaus getätigt und alle weiteren Kosten bezahlt. Damals haben wir unsere Kurkarten ("Erlaubnis" an den Strand zu gehen nach Zahlung einer Kurtaxe) von der Vermieterin des Ferienhauses erhalten, ohne das die Kurtaxe in der Rechnung enthalten war, was uns zwar verwunderte, doch mir war bekannt, das manche Ferienhausvermieter anbieten, diese Kosten zu übernehmen.
Jetzt, über ein halbes Jahr später, kommt eine Rechnung über die noch nicht bezahlten Gebühren und ich frage mich, ob das bezahlt werden muss?
Vielen Dank für alle Antworten.

P.S.: Bevor jetzt eine große Diskussion losgeht: Es geht NICHT darum, dass wir das nicht bezahlen WOLLEN, wir finden es sehr sinnvoll, einen Kurbeitrag für einen schönen Fleck dieser Erde zu leisten und der Beitrag ist ja auch wirklich nicht hoch, ich frage einfach aus Interesse, ob ein Unternehmen nach einem halben Jahr sagen kann, dass damals ein Posten auf der Rechnung vergessen wurde und ob dieser dann bezahlt werden muss.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.09.07, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Verbraucherrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 30.09.07, 23:33    Titel: Re: Rechnung ein halbes Jahr später, geht das? Antworten mit Zitat

little_sista hat folgendes geschrieben::
[...]
Jetzt, über ein halbes Jahr später, kommt eine Rechnung über die noch nicht bezahlten Gebühren und ich frage mich, ob das bezahlt werden muss?
[...]
ich frage einfach aus Interesse, ob ein Unternehmen nach einem halben Jahr sagen kann, dass damals ein Posten auf der Rechnung vergessen wurde und ob dieser dann bezahlt werden muss.
[...]

Die Regelverjährung beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Gruß
Rena
_________________
The angels have the phone box
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little_sista
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Anmeldungsdatum: 30.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön Sehr glücklich
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