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Namensveröffentlichung in Biographie

 
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TrioxX
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.09.07, 14:47    Titel: Namensveröffentlichung in Biographie Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Bekannter von mir hat mich etwas sehr interessantes gefragt. Und zwar ist es so, dass er seine Biografie schreiben möchte und in Selbiger die VORNamen einiger Leute erwähnt hat.

Jetzt stellt sich die Frage aller Fragen: Darf er das? Könnten die Genannten (ohne Nachnamen genannt wohlgemerkt...) rechtlich dagegen vorgehen? Ich sage Nein. Jedoch gibt es hier sicherlich hunderte Anderer, die es besser wissen als ich.

Vielen Dank im Vorraus. Gruß Sascha Heldt
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TrioxX
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte nochmal nachfragen, ob jemand eine Idee hat. Wäre nett.

MFG Sascha Heldt
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Auch die Nennung eines vollen Namens ist nicht verboten, macht jede Zeitung tagtäglich.
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TrioxX
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 30.09.07, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kurz und Bündig. Das ist gut.

Dankesehr.EDIT:

Gibt es evtl. entsprechende Gesetzestexte?
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 30.09.07, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gesetze regeln normalerweise das, was verboten ist und nicht das, was erlaubt ist.
Insofern wird es keinen Paragraphen z.B. mit dem Inhalt "Es ist erlaubt, morgens nach dem Aufstehen am offenen Fenster Kniebeugen zu machen" geben.

Zum Thema selbst:
Auch wenn es nicht generell verboten ist, Namen zu nennen, so könnte es das dennoch in entsprechenden Zusammenhängen sein. Z.B. im Zusammenhang mit übler Nachrede oder ähnlichem.
Fiktiver Biografietextausschnitt: "... und mir wurde speiübel. Der Fischhändler Karl Müller aus Hamburg verkauft nur Fische von letztem Monat.".
Hier könnte Karl Müller natürlich dagegen vorgehen, zumal wenn dem nicht so wäre. Er könnte meines Wissens sogar dann dagegen vorgehen, wenn nicht der volle Name genannt wird aber aus den beschriebenen Umständen dennoch klar ist, wer gemeint war.

Letztlich dürfte es jeweils eine Frage des Einzelfalls sein, anhand dessen man überlegen muss.

Gruß
Rena
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 08:14    Titel: Re: Namensveröffentlichung in Biographie Antworten mit Zitat

TrioxX hat folgendes geschrieben::
Jedoch gibt es hier sicherlich hunderte Anderer, die es besser wissen als ich.
Hunderte kaum und ich würde mich in dem Fall nicht darauf verlassen. Wenn man schon ein Buch veröffentlich in dem volle Namen genannt werden oder sonst auf reale (nichtprominente) Personen Bezug genommen wird, würde ich einen Anwalt aufsuchen. Stichwort Persönlichkeitsrecht. Zeitungen nennen auch täglich Namen nicht.
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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