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herr s. ist mitglied im fitness-studio c.
wegen konto umstellung hat die überweisung des offenen beitrages etwas länger gedauert.
da das geld jetzt von einem auslandskonto überwiesen werden muss und nicht mehr per einzugsermästigung. verlangt nun das studio 5 € [ zur bearbeitung ] mehr zuzahlen.
herr s. hat das geld am 20.9 überwiesen und am 24.9 ist die kündigung des briefkopfes.
der brief selber hat das datum 2.10
mit dem hinweis :
bitte beachten sie ,dass der monatliche mitgliedsbeitrag trotz unserer kündigung bis zum ende der vereinbarten vertragsdauer zu zahlen ist. und die mitgliedschaft des herrn s.
läuft noch bis zum mai 2008.
nun mal eine frage:
1. sind die 5 € rechtes ?
2. heisst es nun das herr s. trotz kündigung noch bis zum mai 2008 bezahlen muss?
3. heisst 31.12 das er dann keinen zu tritt mehr ins studio bekommt?
danke im voraus hoffentlich war es nicht all zu kompliziert geschrieben
Nur wenn das Fitness-Studio nachweisen kann, das diese Mehrkosten auch entstehen.
beanies34 hat folgendes geschrieben::
2. heisst es nun das herr s. trotz kündigung noch bis zum mai 2008 bezahlen muss?
3. heisst 31.12 das er dann keinen zu tritt mehr ins studio bekommt?
Ist die Kündigung zum 31.12. ausgesprochen und wirksam bekommt Herr S keinen Zutritt mehr zum Studio. Braucht aber dann auch keine Beiträge mehr zahlen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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