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Rücktrittsfrist der PKV bei Anzeigepflichtverletzung

 
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kira111
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 06:44    Titel: Rücktrittsfrist der PKV bei Anzeigepflichtverletzung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, was Sie zu diesem Fall denken:
Eine Person X schließt eine private Krankenversicherung ab (Beginn 01.01.) und gibt dabei 2 Krankheiten (Leichte Hüftdysplasie und Osteochondrose) nicht an, da X nicht mehr an sie denkt. Also keine arglistige Täuschung, sondern "nur" vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Im August reicht Person X Arztrechnungen bei der privaten Krankenversicherung ein, worauf diese am 15.08. beim Hausarzt nach früheren Erkrankungen fragt. Der Hausarzt antwortet der Versicherung am 16.08. (evtl. wurde der Brief erst am 17.08. abgeschickt).

Person X erhält am 26.09. den Rücktritt der privaten Krankenversicherung (Datum des Briefs: 24.09., Poststempel: 25.09.).

Hat die private Krankenversicherung den Rücktritt fristgerecht ausgesprochen?

Die Rücktrittsfrist beträgt (wenn ich es recht weiß) 1 Monat ab Bekanntwerden der Anzeigepflichtverletzung (also der Krankeheiten, die X verschwiegen hatte). Aber was gilt als Bekanntwerden - wenn die PKV die Antwort vom Arzt bekommt? Wieviele Tage werden für den Postweg gerechnet? Und stimmt das mit dem einen Monat?

Was gilt als Rücktrittsdatum? Briefdatum? Poststempel? Tatsächlicher Erhalt des Rücktritts?

Viele Grüße
Kiki
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 09:25    Titel: Re: Rücktrittsfrist der PKV bei Anzeigepflichtverletzung Antworten mit Zitat

kira111 hat folgendes geschrieben::

Hat die private Krankenversicherung den Rücktritt fristgerecht ausgesprochen?
hmm. Das muss man im Einzelfall prüfen lassen. Auf den ersten Blick sieht´s so aus, als hätte der Versicherer die Monatsfrist verpennt - aber wie gesagt, das ist gründlich zu prüfen.
kira111 hat folgendes geschrieben::

Die Rücktrittsfrist beträgt (wenn ich es recht weiß) 1 Monat ab Bekanntwerden der Anzeigepflichtverletzung (also der Krankeheiten, die X verschwiegen hatte)
. Aber was gilt als Bekanntwerden - wenn die PKV die Antwort vom Arzt bekommt?
jepp. Erst wenn der Versicherer tatsächlich Kenntnis von den verschwiegenen Tatsachen hat, beginnt die Monatsfrist zu laufen.
kira111 hat folgendes geschrieben::

Wieviele Tage werden für den Postweg gerechnet?
Das spielt dabei keine Rolle, wieviele Tage "pauschal" gerechnet werden. Entscheidend ist der tatsächliche Zeitpunkt, egal wie lange die Post im Einzelfall braucht.
kira111 hat folgendes geschrieben::

Und stimmt das mit dem einen Monat?
jepp, § 20 VVG
kira111 hat folgendes geschrieben::

Was gilt als Rücktrittsdatum? Briefdatum? Poststempel? Tatsächlicher Erhalt des Rücktritts?
Der Rücktritt ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, wird erst wirksam, wenn sie der Rücktrittsgegner tatsächlich erhalten hat. Den Zeitpunkt hat im Bestreitensfall de Versicherer zu beweisen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 04.10.07, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stimme Mogli in allen Punkten zu, habe aber ehrlich gesagt (aus reiner Berufserfahrung Winken ) Bedenken, dass die Daten korrekt sind.

Es wäre (für mich) der erste Arzt, den ich kenne, der innerhalb eines Tages diese Auskunft beantwortet. Es sei denn, die Praxis wurde bereits telefonisch informiert, dass ein Brief unterwegs ist. Normalerweise lassen sich die Ärzte mindestens 10 Tage Zeit. Auch haben viele Versicherungen einen automatisierten Briefverkehr, d.h. es wäre auch nicht ungewöhnlich, wenn der Brief vom 15.08.2007 erst am 17.08.2007 den Arzt erreicht.

Hier muss jetzt geklärt werden, wann das Schreiben vom Arzt die PKV erreicht hat. Es wäre auch nicht ungewöhnlich, wenn derartige Briefe erst viele Tage später verschickt werden.

Wenn die Daten nachweisbar stimmen, dann hat die PKV die Monatsfrist verpennt und die Rücktrittsmöglichkeit ist verwirkt. Und wenn in dem Rücktrittsschreiben kein Hinweis auf die Anfechtung zu finden ist, dann hat die Versicherte Glück gehabt. Dies sollte durch eine schriftliche Anfrage geklärt werden. Wenn die PKV auf ihrem Standpunkt bleibt, wäre am besten rechtlicher Beistand einzuholen.
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