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Ich habe seit etlichen Jahren einen Mietvertrag mit dem Vermieter. Mein Vermieter übergab nun Anfang 2007 die Hausverwaltung an ein Anwaltsbüro, angeblich nur ein "Büro" (eben ohne Bezeichnung "Anwalt") und aus Gründen der Überarbeitung.
1. Mein Vertragspartner ist laut Mietvertrag der Vermieter und nicht der Hausverwalter. Muss ich mich überhaupt auf den Hausverwalter einlassen? Davon war etliche Jahre vorher, bei Vertragsunterzeichnung, nicht die Rede!
2. Der Hausverwalter, der eben auch Anwalt ist, schreibt mich als Mieter in Mietrechtsangelegenheiten auf seinem offiziellen Briefpapier mit Anwaltsbriefkopf etc. an. Muss ich mir das gefallen lassen? Oder kann ich verlangen, dass er mich auf neutralem Briefpapier anschreibt?
3. Fallen diese Schreiben nicht eigentlich schon unter das Werbeverbot für Anwälte, da er mich ja nicht als Anwalt, sondern als Hausverwalter anschreibt ?
4. Kann ich mich dagegen letztlich wehren? Und falls ja, WIE genau bitte? Beschwerde bei der Anwaltskammer? Oder noch etwas anderes? Oder noch mehr?
Eine detaillierte Antwort ist mir sehr wichtig.
Mögliche Urteile hierzu sind auch sehr willkommen!
Ein eingesetzter Hausverwalter ist nichts anderes als eine Hilfsperson des Vermieters. Und ja, der darf sich dann auch "Anwalt" nennen, wenn er Anwalt ist und doch glatt sein Briefpapier selbst aussuchen.
Salopp gesagt: Ihre Fragen und die dahinter stehende Vorstellungswelt sind blanker Unsinn. Aber hey! Sie können sich ja trotzdem Aufplustern und Ihren Vermieter und seinen Anwalt allein auf Basis des Umstandes nerven, dass der Verwalter offensichtlich eine gewisse Qualifikation in Rechtsangelegenheiten hat. Wobei natürlich ein Anwalt so ziemlich der schlechteste Gegenüber bei so etwas sein wird, da er sich in rechtlichen Dingen ja ziemlich gut auskennt und daher gut und legal zurückschießen kann.....Hoho! Da haben wir doch glatt den Grund, warum Anwälte so gern in Hausverwaltungsgesellschaften zum Einsatz kommen.
Oder ganz unprovokativ:
Hausverwalter ist meines Wissens keine geschützte Berufsbezeichnung. Insofern kann der Bäcker, der Friseur, irgendein Hausverwaltungsunternehmen oder eben auch der Anwalt vom Vermieter mit der Hausverwaltung beauftragt werden.
Letztlich bleibt jedoch der Hausverwalter eben nur Hausverwalter, der an die Beschlussfassung der Eigentümer gebunden ist, egal ob er Bäcker, Friseur oder Anwalt ist. Und der Mietvertrag besteht natürlich weiterhin zwischen Mieter und Vermieter.
Zielt die "Befürchtung" vielleicht dahingehend, dass Anwälte als Hausverwalter des Vermieters in der gängigen Meinung vielleicht "schärfere Hunde" sein könnten? Das könnte der Anwalt des Vermieter auch dann sein, wenn er nicht gleichzeitig der Verwalter wäre. Und auch Hausverwalter ohne Anwaltstitel können richtig "scharfe" bzw. auch "gewiefte Hunde" im Sinne von Wahrung der gesetzlichen Vorgaben inkl. Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten sein, evtl. sogar in ihrem Fachgebiet noch erfahrener als mancher übliche Anwalt ... ich kenn da eine.
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box
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