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Verfasst am: 05.10.07, 17:09 Titel: Anwalt oder Abzocker??? BITTE UM HILFE!!!
Wenn ich einen Anwalt anrufe nur um ihn zu Fragen ob sich es lohnt gegen meinen Arbeitgeber(Kündigung) vorzugehen. Und er mich frägt was ich Brutto verdiene und wie meine Adresse ist. Und er mir nur sagt das es ihn nur Interresiert?
Und mir daraufhin sagt das ich keine Abfindung bekommen könne. und mir nach drei Wochen eine Rechnung von ca. 200 EUR ausstellt???
Das ist doch nicht normal oder???
Wa kannn ich dagegen tun?
Muss er mich nicht auf die Kosten hinweisen???
Wenn Sie sich bei (Wortsperre: Firmenname) an den Drive-In Schalter stellen und Sie jemand fragt, was sie essen möchten, ist das auch keine Einladung zu einem kostenlosen Schlemmen.
Lesen Sie einige andere Beiträge hier im Form für Details und Sie werden feststellen:
1. Ein zynischer Rechtsanwalt hier im Forum könnte Ihnen nun damit sie die Lektion endlich mal lernen hier eine Antwort tippen und dann eine Rechnung schicken, so er Ihre Adresse über den Forenbetreiber herausbekommt. Obs rechtmäßig ist, erfahren Sie dann durch Besuch eines Dritten Anwalts oder bei Gericht.
2. Forenregeln: Keine individuelle Rechtsberatung. Und ganz gewiss nicht für Leute, bei denen Zweifel daran bestehen, dass Sie überhaupt verstehen, was um sie herum passiert und sich evtl. auch noch selbst schaden.
3. Anwälte dürfen für Ihre Tätigkeit Geld verlangen, die Höhe richtet sich dann nach Gesetz. Wer hätte das gedacht...
Wenn ich den Anwalt ausdrücklich frage ob es überhaupt in Frage kommt das ich ein pers. Gespräch mit ihm führe. Wenn der Anwalt mich frägt was ich verdiene und ich ihm sage wozu er dies braucht? Er mir nur die Antwort gibt das ich das auch bei ihnen verdienen könnte? Was soll das für eine Aussage sein. Er muss mich darauf hinweisen das er eine Rechnung stellen möchte- was er nicht tat.
Und wenn ein anderer das Gespräch mithört.
Man kann nicht 200 EUR für 3 min Auskunft verlangen.
Wenn Sie einen Anwalt anrufen, ihm Ihr Problem schildern und ihn fragen ob es sich lohnt gegen den Arbeitgeber vorzugehen, verlangen Sie eine rechtliche Einschätzung und Beratung. Warum sollte der Anwalt hierfür nicht bezahlt werden?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 05.10.07, 18:41 Titel:
B.E. hat folgendes geschrieben::
Er muss mich darauf hinweisen das er eine Rechnung stellen möchte
Nein.
B.E. hat folgendes geschrieben::
Man kann nicht 200 EUR für 3 min Auskunft verlangen.
Doch. Man kann sogar noch viel mehr dafür verlangen.
B.E. hat folgendes geschrieben::
Und wenn ein anderer das Gespräch mithört.
könnte das u.U. erhebliche Probleme mit sich bringen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Also ethisch halte ich es auch für sehr fragwürdig, dass der Anwalt hier 200€ verlangt. Vor Allem, wenn man überlegt, wie wenig ein andere Akademiker (z.B. ein Hausarzt) für ein solch kurzes Beratungsgespräch bekäme.
Dass der Mann für seine Leistung Geld verlangt ist natürlich weder rechtswidrig noch unverständlich. Zumal man sich ja auch im Vorhinein hätte erkundigen können, wie viel er denn als Entgeld verlangt.
Trotzalledem bleibt es auch für mich eine nicht wirklich "lupenreine" Aktion.
Außerdem finde ich es bezeichnend, wie hart hier doch der Umgangston wird, wenn man einmal Unmut über einen Kollegen äußert. Ich meine, auf die Misachtung der Forenregeln kann man auch freundlicher hinweisen.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass der recht.de Knigge die Nutzer auch zur Höflichkeit auffordert.
So etwas hier verdirbt mir persönlich nur die Lust am Weiterlesen.
Also ethisch halte ich es auch für sehr fragwürdig, dass der Anwalt hier 200€ verlangt. Vor Allem, wenn man überlegt, wie wenig ein andere Akademiker (z.B. ein Hausarzt) für ein solch kurzes Beratungsgespräch bekäme.
...weder ist der Anwalt verantwortlich für die GOÄ noch der Hausarzt für das RVG; beides sind jedoch Grundlagen der Vergütung dieser beiden Gruppen.
Editor hat folgendes geschrieben::
Dass der Mann für seine Leistung Geld verlangt ist natürlich weder rechtswidrig noch unverständlich. Zumal man sich ja auch im Vorhinein hätte erkundigen können, wie viel er denn als Entgeld verlangt.
...Zustimmung.
Editor hat folgendes geschrieben::
Trotzalledem bleibt es auch für mich eine nicht wirklich "lupenreine" Aktion.
...das kann man m. E. nicht beurteilen, da wir nicht dabei waren; es geht hier eher um den Versuch, Grundsätzliches zu klären.
Editor hat folgendes geschrieben::
Außerdem finde ich es bezeichnend, wie hart hier doch der Umgangston wird, wenn man einmal Unmut über einen Kollegen äußert. Ich meine, auf die Misachtung der Forenregeln kann man auch freundlicher hinweisen.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass der recht.de Knigge die Nutzer auch zur Höflichkeit auffordert.
So etwas hier verdirbt mir persönlich nur die Lust am Weiterlesen.
...ich denke der Ton der Antworten war entsprechend dem der Fragestellung; ich weiß nicht wo da ein Problem sein sollte.
Dass aber questionable content ein Kollege sein könnte, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen und würde mir die Frage danach - so denn ich sie mir denn stellen würde - eher verneinen (wollen)!?
Als Team-Mitglied möchte auch noch darauf hinweisen, dass v.a. Dank Unterstützung bzw. sogar hauptsächlich durch die Stammuser selbst hier im FDR im Vergleich zu anderen Foren ein sehr angenehmer Umgangston gepflegt wird.
Sicher, es gibt immer wieder Ausrutscher, das mag man Vielnutzern o.ä. nachsehen, wenn sie die Frage zum hundertsten Mal lesen und dann vielleicht ironisch oder wie auch immer überziehen.
Aber, das war m. E. hier nicht ansatzweise der Fall. Den - unsäglichen - Vergleich zum Ruf in den Wald spare ich mir jetzt lieber.
Obwohl wir immer weiter vom Thema abkommen, möchste ich nun doch folgendes zur Rechtfertigung meiner Aussage ausdrücken:
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
...weder ist der Anwalt verantwortlich für die GOÄ noch der Hausarzt für das RVG; beides sind jedoch Grundlagen der Vergütung dieser beiden Gruppen.
Darum ging es mir garnicht. Ich wollte nur anmerken, dass ich persönlich da ein Missverhältnis im Bezug auf die Vergütung sehe. Und nur weil einem etwas zusteht, muss man es ja nicht gleich einfordern, oder ?
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
...das kann man m. E. nicht beurteilen, da wir nicht dabei waren; es geht hier eher um den Versuch, Grundsätzliches zu klären.
Grundsätzlich sage ich, dass ein Anwalt A für ein ca. dreiminütiges Beratungsgesräch, welches im Kern nur die Beantwortung einer in keiner Weise problematischen Frage beeinhaltet, zwar 200€ verlangen kann, aber aus morialischen und ethischen Gründen m.E. darauf verzichten sollte.
Nun nochmal zu meinem eigentlichen Anliegen:
Ich werfe hier niemandem vor böswillig gehandelt bzw. geschrieben zu haben, aber der (ich nenn es jetzt mal) emotionale Schreibstil ist unter Aufbringung einer gewissen Empathie nun wirklich nachvollziehbar.
Wenn man dann Wörter wie "rumplärren" wählt, dann ist man meiner Meinung nach in erster Linie nicht auf eine Sachliche Lösung des Konflikts aus, sondern setzt auf Konfrontation.
Denke aber macht hier keinen Sinn hier nicht wirklich Sinn weiterhin so ne Haarspalterei zu betreiben. Denke mal, mein Punkt und vermutl. auch der von B.E: ist halbwegs klar geworden.
Mandant: Hallo, mir wurde gekündigt, lohnt es sich, dagegen vorzugehen?
Anwalt: Wie viel verdienen Sie denn brutto?
Mandant: Was geht sie das an?
Anwalt: Ich bin eben neugierig.
Mandant: OK, also es sind € xyz
Anwalt: Dann bekommen Sie keine Abfindung, es lohnt sich also nicht, gegen die Kündigung vorzugehen.
War es wirklich so, oder vielleicht doch ein bisschen anders?
Kam nicht zum Beispiel die Frage, wie lange Sie schon dort arbeiten, wie groß der Betrieb ist, ob es einen Betriebsrat gibt, ob sie einen Schwerbehindertenstatus haben, ob es sich um eine "normale" oder um eine "fristlose" Kündigung gehandelt hat, ob sie vielleicht mal ihren Arbeitsvertrag vorbeibringen möchten, weil man ohne Kenntnis des Arbeitsvertrags eigentlich gar nichts sagen kann...?
Hallo. In drei Minuten kann m.E. keine seriöse Beratung stattgefunden haben. Also auch kein Anspruch auf das Entgelt für eine richtige Beratung. Die übliche Gebühr beträgt m.W. 2€ pro Minute (Anwalthotlines). Also hätte der Anwalt Anspruch auf 6€. Wenn das Gespräch eine richtige Beratung war, dann hat es vermutlich länger gedauert. Trotzdem halte ich 2€ pro Minute für angemessen. 200€ sind ja für eine ziemlich umfangreiche Erstberatung gedacht (weil die Grenze der Gebühren für eine Erstberatung bei 226,1€ liegt) und nicht für ein kurzes Gespräch, bei welchem es darum geht, ob der Mandant den RA aufsuchen soll, um die Angelegenheit weiter klären zu lassen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Der Vergleich mit Anwaltshotlines geht gar nicht. Wenn für die Beratung keine Gebühr vereinbart wird, gilt die übliche Gebühr. Hier auf Anwaltshotlines zurückzugreifen, ist abenteuerlich. Vielmehr wird man in Ermangelung von Vergleichen wegen der kurzen Zeit seit RVG-Änderung auf die Zustände vor dem 1.7.2006 zurückgreifen müssen. Damals waren 0,55 Gebühren aus dem Gegenstandswert üblich, gekappt auf 190 € zzgl. Märchensteuer bei Verbrauchern.
Das die meisten Anwälte im Regelfall für eine kurze telefonische Anfrage keine Gebühr in Rechnung stellen, dürfte bekannt sein. Aber zumindest dem Kollegenkreis hier dürfte auch bekannt sein, dass es "Mandanten" gibt, die zur Ersparung der Gebühren sich bei einem halben dutzend Anwälten den gleichen Rat einholen oder teilweise den Anwalt 20, 30 Minuten am Telefon löchern und erst verschreckt auflegen, wenn der Anwalt nach der Rechnungsadresse fragt.
Wir wissen nicht, ob in dem fikitiven Fall der Anrufer wirklich nur kurz angefragt hat (3 Min) oder dem Anrufer auf Grund seiner Persönlichkeitsstruktur die Zeit nur so kurz vorkam. Ich bezweifle nämlich ernsthaft, dass ein klar denkender Anwalt am Telefon von einer Kündigungsschutzklage abrät, ohne alle wesentlichen Fakten (wie von Cicero vorgetragen) abzufragen und dies auch noch durch eine Rechnungsstellung gerichtsfest dokumentiert (es sei denn, er sucht nen Anlass, aus seiner Vermögensschadenshaftpflicht auszusteigen).
Und dann ist es völlig wurscht, ob die Beratung am Telefon, per Mail oder bei ner Tasse Kaffee in der Kanzlei abgehalten wurde. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Verfasst am: 06.10.07, 16:28 Titel: Genau so ist das Gepräch verlaufen-->
Mandant: Hallo, mir wurde während meiner Mutterschafturlaub gekündigt, lohnt es sich, dagegen vorzugehen?
Anwalt: Wieviele Mitarbeiter sind beschäftigt?
Mandant: 3
Anwalt: Gesätzlich ab 5 MA.
Anwalt: Lassen Sie sich nicht während der Mutterschafturlaub kündigen!
Mandant(innerlich): Ach was!!!
Anwalt: Wie viel verdienen Sie denn brutto?
Mandant: Was geht sie das an?
Anwalt: Ich bin eben neugierig.
Mandant: OK, also es sind € xyz
Anwalt: Dann bekommen Sie keine Abfindung, es lohnt sich also nicht, gegen die Kündigung vorzugehen.
Nach drei Wochen flattert mir eine Rechnung von 200 EUR in Haus.
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