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Angenommen, jemand bucht eine Pauschalreise per Bus und Schiff nach Endinburgh und die angepriesene Stadtrundfahrt mit einem Reiseführer entfällt, weil die Reiseleitung keinen Reiseführer gebucht hatte und darüberhinaus sich der Aufenthalt in Edinburgh aufgrund ungünstiger Umstände auf lediglich 1 Stunde reduziert, obwohl ein halber Tag dafür vorgesehen war, darf man dann eine Entschädigung vom Veranstalter erwarten?
ja, Rückerstattung der Kosten für den Stadtführer (werden so zwischen € 5.-- und € 10.--) sein. Wenn die unglücklichen Umstände, die zur Kürzung des Aufenthalts geführt hatten, nicht im direkten Einflussbereich des Veranstalters lagen, neige ich zur Ansicht, dass man dann für den verkürzten Aufenthalt keine Entschädigung erwarten kann. Aber wie gesagt, das hängt in der Tat von den näheren Umständen ab.
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