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hallo,
bin grad etwas am verzweifeln.
nachdem wir in 9 monaten leider den 3. steuerberater haben, hat dieser uns empfohlen, einen anwalt / notar für arbeitsrecht aufzusuchen, damit mein mann (geschäftsführer unserer gmbh) einen mustervertrag für seine anstellung und sein gehalt bekommt (pflicht!)
ich gebe ungerne zu, dass wir aus unwissenheit nicht vorab gefragt haben, was sowas kosten könnte.
fakt ist nun, wir waren bei einem anwalt / notar und dieser hat uns einen entwurf für den geschäftsführer und einen weiteren für einen angestellten auf 400 € basis geschickt.
das persönliche gespräch beim anwalt dauerte etwa 20 min., die jeweiligen musterverträge umfassen jeweils 1 DIN A4 seite ( sind die nicht eh' schon vorgefertigt im pc der kanzlei ?)
weiterhin gab es 2 telefonate mit dem notar.
am samstag hatte ich dann die rechnung von dem notar im briefkasten.
1.326,97 €
als berechnungsgrundlage hat der notar für die jeweiligen musterverträge 12 monate berechnet. 12.000,- € für den geschäftsführer (12x 1.000 €) und 4.800,- € (12x 400€ )für den geringfügig beschäftigten jährlich.
kann es sein, dass wir für ein einmaliges gespräch von etwa 20 min und 2 telefonate nun solch eine rechnung begleichen müssen ??
über antworten und erfahrungswerte würde ich mich sehr freuen.
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Wer hat denn jetzt die Rechnung erstellt? Anwalt oder Notar?
Wenn es der Anwalt war: Der Gegenstandswert ist mit jeweils zwölf Monatsgehältern sogar noch zu niedrig angesetzt, m. E. ist hier § 42 Abs. 3 GKG anzuwenden, was bedeutet, daß der dreifache Jahresbetrag der Leistung maßgebend für die Gebührenberechnung ist.
Ansonsten kann man zur Rechnungshöhe nichts sagen, da erstmal klarzustellen ist, wer die Rechnung geschrieben hat und anschließend, welche VV-Nummern und Gebührensätze der Rechnung (wenn es denn der Anwalt war) zugrundeliegen. _________________ Karma statt Punkte!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.10.07, 21:30 Titel:
Ich neige mit KoMa dazu, daß es sich um eine anwaltliche Rechtsberatung gehandelt hat, nicht um eine notarielle Tätigkeit... Dann wäre die Rechnung ok. Mandanten fragen - leider (für beide Seiten, da man durch ein vorheriges Gespräch viele Mißverständnisse und Ärgernisse aus dem Weg räumen könnte) - viel zu selten nach, welche Kosten nachher "auf der Uhr" stehen.
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