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meine persönliche Meinung zu der Frage ist, dass der angehende "jur. Hilfesteller" und Juraviertsemester mal selbst seinen Riecher ins RBerG stecken sollte und sich diese Frage auch unter Zuhilfenahme entsprechender und in der Unibib frei erhältlicher Kommentierung selber beantworten sollte, bevor ernsthaft daran gedacht wird, Zulässigkeitsfragen mal dahingestellt, Dritten gegen Entgelt juristische Hilfestellungen anzubieten.
Nur ganz nebenbei: Wie grenzt man Rechtsberatung und "juristischer Hilfestellung" voneinander ab? _________________ Null Komma
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nix
alle hier gestellten fragen kann man sich theoretisch mit hilfe entspr. literatur selbst beantworten. bist du dafür, das forum zu schliessen oder wieso möchtest du nicht vernünftig antworten. by the way: person A sowie der Fall sind tatsächlich FIKTIV!
Um Himmelswillen. Ich höre mir gern die Rechtsmeinungen, Denkansätze und Hilfestellungen meiner Kollegen und Mitwissenden an, schätze diese entsprechend und profitiere auch regelmässig davon.
pandor hat folgendes geschrieben::
oder wieso möchtest du nicht vernünftig antworten.
Ich möchte nicht nur nicht vernünftig antworten, sondern überhaupt nicht antworten.
Deswegen habe ich ja auch nur meine persönliche Meinung zu der Ausgangsfrage kundgetan und zusätzlich die Frage aufgeworfen, wie "jur. Hilfestellung" und "Rechtsberatung" voneinander abgegrenzt werden. _________________ Null Komma
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nix
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