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Was darf man als angehender Jurist

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 00:49    Titel: Was darf man als angehender Jurist Antworten mit Zitat

Person X hat bereits abgeschlossenes Univ.-Studium, unterestellen wir: Psychologie.

Nun studiert er Jura im 4. Semester und würde seine bisherigen Jura-Kenntnisse gerne in seine Arbeit als Psychologe einfliessen lassen.

Z.B. eine Art juristische und psychologische Hilfe für Paare in der Trennungsphase

Welche Bezeichnungen sind erlaubt? Rechtsberatung ist ausgeschlossen, darf jedoch eine "jur. Hilfestellung" o.ä. angeboten werden?
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

meine persönliche Meinung zu der Frage ist, dass der angehende "jur. Hilfesteller" und Juraviertsemester mal selbst seinen Riecher ins RBerG stecken sollte und sich diese Frage auch unter Zuhilfenahme entsprechender und in der Unibib frei erhältlicher Kommentierung selber beantworten sollte, bevor ernsthaft daran gedacht wird, Zulässigkeitsfragen mal dahingestellt, Dritten gegen Entgelt juristische Hilfestellungen anzubieten.

Nur ganz nebenbei: Wie grenzt man Rechtsberatung und "juristischer Hilfestellung" voneinander ab?
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

alle hier gestellten fragen kann man sich theoretisch mit hilfe entspr. literatur selbst beantworten. bist du dafür, das forum zu schliessen oder wieso möchtest du nicht vernünftig antworten. by the way: person A sowie der Fall sind tatsächlich FIKTIV!
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::

bist du dafür, das forum zu schliessen


Um Himmelswillen. Ich höre mir gern die Rechtsmeinungen, Denkansätze und Hilfestellungen meiner Kollegen und Mitwissenden an, schätze diese entsprechend und profitiere auch regelmässig davon.

pandor hat folgendes geschrieben::

oder wieso möchtest du nicht vernünftig antworten.


Ich möchte nicht nur nicht vernünftig antworten, sondern überhaupt nicht antworten.

Deswegen habe ich ja auch nur meine persönliche Meinung zu der Ausgangsfrage kundgetan und zusätzlich die Frage aufgeworfen, wie "jur. Hilfestellung" und "Rechtsberatung" voneinander abgegrenzt werden.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut, dann frage ich mal (weil mir das nämlich auch als erstes auffiel):

Worin sehen Sie den Unterschied bestehen zwischen Rechtsberatung und juristischer Hilfestellung?
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 10.10.07, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

es hätte ja sein können, dass es sich ähnlich verhält wie mit geschützten Titeln.

Ein Sozialpädagoge tut womöglich das selbe wie ein Lerntherapeut o.ä. dennoch darf sich nur letztere Bezeichnung jedermann geben.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
es hätte ja sein können, dass es sich ähnlich verhält wie mit geschützten Titeln.

Ein Sozialpädagoge tut womöglich das selbe wie ein Lerntherapeut o.ä. dennoch darf sich nur letztere Bezeichnung jedermann geben.


Frei nach dem Motto: Ich bin kein Arzt, ich operiere hier nur so.
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