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Busreise I

 
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 12:03    Titel: Busreise I Antworten mit Zitat

Mehrere Reisende steigen während einer Busreise aus, weil sie bemerken, dass der Fahrer (es gibt nur den einen) die Lenkzeiten überschreitet.
Zum Zeitpunkt des Ausstiegs ist der Fahrer bereits 12 Std mit Passagieren unterwegs + einer Anfahrt von 2 Std. Das Tagesziel noch > 5 Std entfernt.
Außerdem ist zu befürchten, dass es auch am nächsten Tag zu Problemen kommen wird.
Frage: Haben die Reisenden Ansprüche auf was? Wenn ja, gegen wen? An das verkaufende Reisebüro, an den Veranstalter, an das Busunternehmen, das den Bus auf Reise geschickt hat?
Es sind nicht alle Passagiere ausgestiegen, nur 12 von > 40.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die Reisenden haben keine Ansprüche auf etwas, so lange die Leistungen gemäß Vertrag erbracht werden.

Bei einer Lenkzeitüberschreitungen handelt es sich um eine Verwaltungsstraftat, die von der Exekutive geahndet wird.

Peter
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Nein, die Reisenden haben keine Ansprüche auf etwas, so lange die Leistungen gemäß Vertrag erbracht werden.
Lt Vertrag bzw. Ausschreibung sollten zwei Fahrer während der ganzen Fahrt dabei sein.
Zitat:
Bei einer Lenkzeitüberschreitungen handelt es sich um eine Verwaltungsstraftat, die von der Exekutive geahndet wird
Sogesehen war die Aktion der Zwölf eine Antizipation, denn der Bus wurde eine Raststätte weiter aus dem Verkehr gezogen, was zu einem Zwangsaufenthalt von > 7 Std geführt hatte bis ein Ersatzfahrer gefunden wurde.
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StAr9094
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Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 251

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

...die Reisenden möchten jetzt Sitzzeitüberschreitungsentschädigung? Und natürlich die Kosten für den Anruf bei der Polizei...
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

StAr9094 hat folgendes geschrieben::
...die Reisenden möchten jetzt Sitzzeitüberschreitungsentschädigung? Und natürlich die Kosten für den Anruf bei der Polizei...
Witzig, sehr witzig. Schon mal nach Lenkzeiten gegoogelt? NAch 9 Std sollte Schicht sein. Schon mal mit nem übermüdeten Busfahrer mit gefahren? Die haben eine suuper Reaktion! Ich weiß jetzt nicht wieviel Punkte das gibt, aber ....
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StAr9094
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Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 251

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

peterO hat folgendes geschrieben::
Witzig, sehr witzig. Schon mal nach Lenkzeiten gegoogelt? NAch 9 Std sollte Schicht sein.....


Schön, wenn ich Sie zum Lachen bringen konnte Lachen Ironie Smiley bezüglich Lenkzeiten brauche ich zufällig mal nicht googeln, meine Eltern betreiben seit dreißig Jahren eine Spedition.

Und aus genau diesem Grund und weil ich das Prozedere der meisten Unternehmen kenne, mache ich keine Busreisen - schon gar nicht für 29.- € nach London oder für 222.- € 10 Tage Lloret de Mar incl Hotel all in.

Wann wird dem Verbraucher endlich klar, dass er sich durch die Inanspruchnahme solcher Billigangebote ins eigene Fleisch schneidet?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 15.10.07, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bleiben wir beim Thema.

Die Leistung, die versprochen ist, ist der Transport von A nach B. Dafür zahlt man.

So, nun ist B von A nur so zu erreichen, dass ein Fahrer mit maximal zwölf Stunden Einsatzzeit, davon maximal neun Lenkstunden (zwei Mal die Woche zehn Stunden), alleine nicht auskommt und ein zweiter Fahrer mitfahren muss.

Dann wird eine gesetzliche Verordnung missachtet, wenn nur ein Fahrer (weiter)fährt.

Theoretisch ließe sich eine Reisepreisminderung konstruieren
a) Rückzahlung der kalkulierten Kosten für zweiten Fahrer
b) bei tatsächlich eingetretener Gefährdung der Passagiere und daraufhin ausgesprochene Kündigung des Reisevertrages

Zu unterscheiden ist sicherlich
a) die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften
b) die tatsächliche körperliche und geistige Verfassung des Busfahrers

bei b) könnte eine Sicherheitsgefährdung auch schon vor Erreichen der Arbeitszeit eintreten.

Die Aufhaltung des Fahrzeuges angeblich bei einer Raststätte später mag ein Indiz sein. Was aber, wenn dort ein Ersatzfahrer gewartet hätte oder rasch hingekommen wäre? Die war ja im voraus weder erkennbar noch bekannt.

Für einen dann einsetzenden Zwangsaufenthalt hätte man eine Reisepreisminderung verlangen können.

Für alle Ansprüche wäre der Veranstalter der Reise zu kontaktieren und nicht das Busunternehmen

Peter
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