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Eigenanteil bei künstlichen Befruchtungen

 
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irmi71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.10.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 12:35    Titel: Eigenanteil bei künstlichen Befruchtungen Antworten mit Zitat

Mal angenommen, eine Beamtin läßt eine künstliche Befruchtung durchführen.

Sie bekommt 50% der Gesamtkosten aus der privaten Krankenversicherung und 25%
von der Behilfestelle erstattet.

Kann sie den Eigenanteil der entstandenen Kosten von der Lohnsteuer absetzten ? ?

mfg

irmi71
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die sog. "homologe Befruchtung" stellt aussergewöhnliche Belastungen dar..
Unterliegt aber wie die sonstigen Krankheitskosten der zumutbaren Belastung!
BFH vom 18.06.1997, BStBl. 1997 II, S. 805
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db
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der BFH hat am 10.05.2007 positiv entschieden, Az. III R 47/05

Gruß
db
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*Ca*
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Anmeldungsdatum: 04.08.2007
Beiträge: 559

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

nur ergänzend zu @db: Smilie

Der Urteilstext ist >>hier<< zu finden.

Grüße, die Catja
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irmi71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.10.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten ! !

Sie haben mir sehr geholfen

Sehr glücklich

mfg
irmi71
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maxell
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Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 252
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zu dem Thema gibt es einige BFH Urteile. Ohne die jetzt alle im Detail gelesen zu haben lese ich da auf die Schnelle raus, dass es Unterschiede gibt, je nachdem ob die Frau oder der Mann empfängnisunfähig/unfruchtbar ist.

In oben genannten /(positiven) Urteil ging es um eine empfängnisunfähige Frau.

Bin jetzt nicht sicher, ob grundsätzlich in allen Fällen (etwa Samen von Dritten) a.g. Belastung gegeben ist.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 16.10.07, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

maxell hat folgendes geschrieben::

Bin jetzt nicht sicher, ob grundsätzlich in allen Fällen (etwa Samen von Dritten) a.g. Belastung gegeben ist.

Richtig.. hatte ich ja geschrieben..
Die homologe Befruchtung (Eizelle der Frau und Samen des Mannes) ist abzugsfähig...

Schwierigkeiten gibt es bei der heterologen Befruchtung (entweder fremder Samen oder fremde Eizelle)!

Gruß
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irmi71
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Anmeldungsdatum: 03.10.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.10.07, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

In dem o.g. Fall ist es so, dass das Paar verheiratet ist.

Bei der Frau liegt eine Empfängnisunfahigkeit vor.

Die Frau ist Beamtin, also beihilfeberechtigt und der Mann ist gesetzlich versichert.

Gruß

irmi71
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maxell
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Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 252
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.10.07, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die nicht von der Beihilfe der Frau übernommenen Kosten können als a.o. Belastung geltend gemacht werden da laut oigen BFH Urteil in der Urteilsbegründung die Empfängnisunfähigkeit als "Krankheit" anzusehen ist.

Ob verheiratet oder nicht spielt zum Glück keine Rolle mehr.
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