Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nichtrauchergesetz?!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nichtrauchergesetz?!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 12:39    Titel: Nichtrauchergesetz?! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Person A pendelt täglich mit einem bekannten öffentlichen Verkehrsunternehmen, im Folgenden DeeBee genannt.

Im Zuge des kommenden Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens hat DeeBee das Rauchen in seinen Verkehrsmitteln untersagt, die vorher vorhandenen Raucherbereiche also abgeschafft. Bedauerlicherweise hat dies eine äußerst unschöne Entwicklung mit sich gebracht: Viele Raucher schleichen sich nun während der Fahrt auf die Toiletten und rauchen dort "heimlich". Dies hat (nicht nur) für A insofern inakzeptable Auswirkungen, als daß nur selten eine Toilette frei ist und/oder wenn man denn mal eine freie erwischt, man nach dem Toilettengang wie ein Iltis stinkt.

Ist DeeBee dafür verantwortlich, das Rauchen auf den Toiletten zu unterbinden und kann DeeBee gegebenenfalls bei Unterlassung zur Rechenschaft gezogen werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Initiative zur Abschaffung von Raucherbereichen nicht auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung verpflichtend für die Bahn ist, wird es ihr vermutlich egal sein.

Bei einer freiwilligen Selbstverpflichtung bleibt es der DB überlassen, ob sie das Rauchen auf dem Klo toleriert oder nicht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Wenn die Initiative zur Abschaffung von Raucherbereichen nicht auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung verpflichtend für die Bahn ist, wird es ihr vermutlich egal sein.

Bei einer freiwilligen Selbstverpflichtung bleibt es der DB überlassen, ob sie das Rauchen auf dem Klo toleriert oder nicht.


Ab dem 1. September ist diese aber gerade gesetzlich dazu verpflichtet.


Zuletzt bearbeitet von CWisnewski am 11.07.07, 20:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ab dem 1. September ist die Abschaffung von Raucherbereichen eben verpflichtend, da dann das neue Gesetz in Kraft tritt welches Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt


Das wusste ich als rauchender Bahnverweigerer nicht.
Die DB wird dann wohl verpflichtet sein, das Rauchen auf der Toilette gegen eine Geldbuße zu ahnden.
Ob verstärkte Kontrollen angesagt sind, wage ich allerdings zu bezweifeln, da aus Erfahrungsberichten aus meinem Umfeld in Pendlerzügen eher äußerst dünn kontrolliert wird.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist ja nur, was man als Pendler machen kann, um die Bahn eben zu solchen Kontrollen zu zwingen.

Schließlich haben nicht viele Pendler Lust nach Rauch stinkend am Arbeitsplatz zu erscheinen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kleines Update:

Nachfrage bei der Bundesdrogenbeauftragten ergab: DeeBee hat Hausrecht und sich entsprechend um die Einhaltung des Rauchverbots zu kümmern.

Nachfrage bei DeeBee ergab: Zugbegleiter können leider nicht die Toiletten überwachen, Pech gehabt.

Und was nun? Muß man erst inflagranti einen Raucher erwischen, damit man der Bahn ans Bein pinkeln kann? Ein Wirt in seiner Kneipe kann ja auch nicht "weggucken" wenn da geraucht wird...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo CWisnewski,
das von Ihnen genannte Unternehmen fällt imho nicht unter das genannte Gesetz. Eine übersichtliche Liste der betroffenen Einrichtungen findet sich hier: http://www.sozialministerium.hessen.de/irj/HSM_Internet?uid=81940d4b-6254-e311-1010-4348d91954e0
Es hat lediglich ein Rauchverbot im Rahmen des bereits genannten Hausrechts festgelegt.
Wobei es allein diesem Unternehmen obliegt, das Rauchverbot durchzusetzen oder auch nicht.
CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Ein Wirt in seiner Kneipe kann ja auch nicht "weggucken" wenn da geraucht wird...
Ein Wirt ist aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes dafür verantwortlich, dass in seinem Lokal nicht geraucht wird. Ihm droht bei misachtung eine Strafe. Siehe http://www.sozialministerium.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HSM_15/HSM_Internet/med/fba/fba6098b-1aa3-2511-1010-4397ccf4e69f,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf § 4+5
Meine Angaben betreffen das Land Hessen. Ich vermute, das diesbezüglich auch in anderen Bundesländern keine Ausnahme festgelegt wurde.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
awen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 01.10.07, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Hallo CWisnewski,
das von Ihnen genannte Unternehmen fällt imho nicht unter das genannte Gesetz. Eine übersichtliche Liste der betroffenen Einrichtungen findet sich hier: http://www.sozialministerium.hessen.de/irj/HSM_Internet?uid=81940d4b-6254-e311-1010-4348d91954e0
Es hat lediglich ein Rauchverbot im Rahmen des bereits genannten Hausrechts festgelegt.
Wobei es allein diesem Unternehmen obliegt, das Rauchverbot durchzusetzen oder auch nicht.


Das ist nicht ganz richtig, in allen Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs, ob sie nun DeeBee oder anders heißen, ist das Rauchen verboten. Geregelt ist das im "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1595.pdf

grüße
awen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 11.10.07, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Und was nun?


Der Verkehrsbetrieb dürfte aber z.B. durchaus Rauchmelder samt Sprinkleranlage in den Toiletten montieren (Wasseranschluss ist ja sowieso vorhanden), um der Brandgefahr duch "illegales Rauchen" zu begegnen - weil z.B. die Kippe im Papierkob entsorgt wird.

Zigarette an -> Volldusche.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

awen hat folgendes geschrieben::
Das ist nicht ganz richtig, in allen Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs, ob sie nun DeeBee oder anders heißen, ist das Rauchen verboten. Geregelt ist das im "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1595.pdf


Das ist falsch! Du solltest Dir mal den §1(3) durchlesen. Die Bahn darf in ihren Zügen Raucherabteile anbieten, wenn genug Nichtraucherabteile vorhanden sind. Die Bahn hat die Raucherabteile freiwillig abgeschafft, weil sie sonst ihre IC-Wagen hätte umbauen müssen (dort sind Raucher- und Nichtraucherbereich wie im Restaurant getrennt, also ohne richtige Wand).

PS: Sprinkleranlagen reagieren auf Hitze, nicht auf Rauch!!! Von ner Zigarette gehen die nicht an, da muss schon die ganze Toilette in Flammen stehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
StAr9094
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 251

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

...hä, hä, wie süß - die könnte man doch bundeslandabhängig während der Durchfahrt progrqammieren, oder nicht?

LG sendet die gehässige
Maya
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.