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Verfasst am: 07.10.07, 13:27 Titel: Wann kann deutsches Recht angewandt werden?
Hallo,
auf folgenden Fall weiss ich keine Antwort.
Die Firma A-AG aus dem Ausland hat mit der D-AG aus Deutschland eine schriftliche Vereinbarung über eine Handelsvertretung getroffen. In dieser ist schriftlich festgehalten, dass die A-AG von der D-AG für jedes im Ausland verkaufte Produkt der D-AG eine Vergütung erhält. Weiterhin wurde auch eine Vereinbarung über die Frist, in welcher die D-AG diesen Vertretungsvereinbarung mit der A-AG kündigen kann, getroffen.
Der A-AG wird nun mitgeteilt, dass im Falle einer Kündigung durch die D-AG, sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung durch die D-AG haben könnte. Dies stehe zumindest im §89 des deutschen HGBs. Die A-AG fragt sich nur, ob denn überhaupt deutsches Recht in diesem Falle zur Anwendung kommen kann. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Vereinbarung zwischen der A-AG und der D-AG nichts bezüglich des anwendbaren Rechts vereinbart wurde.
Welches Recht findet hier Anwendung bzw. kann Anwendung finden?
anderes Forum, gleicher Thread? _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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