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Wann kann deutsches Recht angewandt werden?

 
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Saschaschmidt11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 07.10.07, 13:27    Titel: Wann kann deutsches Recht angewandt werden? Antworten mit Zitat

Hallo,
auf folgenden Fall weiss ich keine Antwort.



Die Firma A-AG aus dem Ausland hat mit der D-AG aus Deutschland eine schriftliche Vereinbarung über eine Handelsvertretung getroffen. In dieser ist schriftlich festgehalten, dass die A-AG von der D-AG für jedes im Ausland verkaufte Produkt der D-AG eine Vergütung erhält. Weiterhin wurde auch eine Vereinbarung über die Frist, in welcher die D-AG diesen Vertretungsvereinbarung mit der A-AG kündigen kann, getroffen.


Der A-AG wird nun mitgeteilt, dass im Falle einer Kündigung durch die D-AG, sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung durch die D-AG haben könnte. Dies stehe zumindest im §89 des deutschen HGBs. Die A-AG fragt sich nur, ob denn überhaupt deutsches Recht in diesem Falle zur Anwendung kommen kann. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Vereinbarung zwischen der A-AG und der D-AG nichts bezüglich des anwendbaren Rechts vereinbart wurde.

Welches Recht findet hier Anwendung bzw. kann Anwendung finden?


Liebe Grüße aus Erfurt

Ralf
Geschockt Geschockt Traurig Traurig Traurig Traurig
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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

anderes Forum, gleicher Thread?
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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Salomo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

In welchem Land operiert die A-AG denn? Zufällig in der EU (i.e. im Geltungsbereich der Richtlinie 86/653/EWG)?
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