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vor kurzem hatte ich einen Streitfall über einen Streitwert von 2000 EUR.
Zum Jahresabschluss des letzten Jahres bekam ich eine Rechnung über 280 EUR und jetzt bekam ich zum Abschluss der Angelegenheit eine weitere Rechnung in Höhe von 250 EUR.
Es gab nur einen recht langwierigen Schriftwechsel (über 1 Jahr ca. 5 Briefe) und einmal war ich zum Beratungsgespräch vor Ort in der Kanzlei.
Ist es bei diesem geringen Streitwert normal das die Gebühren für den Anwalt so Immens sind?
unter marktplatz-recht.de gibts nen rvg-rechner.... der vorliegende fall spielt zwar noch zu brago-zeiten, aber rvg stellt den anwalt eigentlich besser... nur für die schriftwechsel gelten die kosten für die aussergerichtliche vertretung... bei streitwert von 2000,- wären das nach rvg etwa 230,- €.... wobei es bei brago meines wissen noch so dinge gab wie besprechungsgebühr für nen telefonat beim gegner und anderes... wenn also kein mahnverfahren, eine klage oder ähnliches im raum stand, würde ich mir die rechnung genau anschauen....
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