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Ob und In welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, kann hier nicht beantwortet werden. Das müsste nämlich der Gläubiger beweisen.
Grundsätzlich kann ich mir aber vorstellen, dass ihm ein Schaden in Höhe des Erfüllungsinteresses (also des Betrages, den er bekommen hätte, wenn der Vertrag beiderseits ordnungsgemäss erfüllt worden wäre) entstanden ist. _________________ Null Komma
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nix
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